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Der Kampf des Mullahs

Mullah Krekar in einem Archivbild.

Die Auslieferung des in Bozen wegen Terrorismus verurteilten Mullah Krekar aus Norwegen gestaltet sich (politisch) schwierig. Zwei in England ansässige Verurteilte können nun laut einem Gerichtsurteil ausgeliefert werden.

 Von Thomas Vikoler

Der Magistrates Court in der Grafschaft Kent hat am Donnerstag entschieden:

Ja zur Auslieferung von Abdul Rahman Rahim Zana und Hamad Bakr nach Italien. Die beiden Männer waren im vergangenen Juli in einem Schwurgerichtsprozess am Bozner Landesgericht zu jeweils siebeneinhalb Jahren Haft wegen internationalem Terrorismus verurteilt worden.

Sie hatten sich juristisch gegen einen Auslieferungsantrag der italienischen Behörden gestellt. Nach dem gestern ergangenen Urteil des Magistrates Court haben die beiden Männer die Möglichkeit, innerhalb von sieben Tagen Berufung dagegen einzulegen. Wenn ja, entscheidet in Kürze ein Einzelrichter des zuständigen Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Berufung. Bei einer Abweisung werden Abdul Rahman Rahim Zana und Hamad Bakr umgehend nach Italien ausgeliefert.

Ansonsten findet – in einigen Monaten – eine Berufungsverhandlung statt.

Diese hat es im Falle des prominentesten Verurteilten des Prozesses, Mullah Krekar, bereits gegeben. Mitte Jänner entschied ein Berufungsgericht in Oslo, dass Krekar, 63, nach Italien ausgeliefert werden kann. Der Anführer der vermeintlichen terroristischen Vereinigung Rawti Shax sitzt seit dem Tag nach dem Bozner Urteil, mit dem er zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden war, in Norwegen in Haft.

Doch der Fall hat inzwischen politische Dimensionen angenommen: Über die Auslieferung hat in Norwegen als letzte Instanz der Justizminister zu entscheiden. Weil es in Norwegen zuletzt eine Regierungskrise gab, wurde vor zwei Wochen der Justizminister ausgetauscht.  Minister Jøran Kallmyr wurde von Monica Mæland ersetzt, die sich erst mit dem Fall Mullah Krekar befassen muss. Für Krekar gibt es bei einer Bestätigung der Ausweisung durch die neue Justizministerin eine weitere Anfechtungschance: Ein entsprechender Antrag an König Harald über den Staatsrat.

Krekar-AnwaltBrynjar Meling hat angekündigt, dass er in dieser Causa gegebenenfalls den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen werde.

Eine rechtlich und politisch komplizierte Angelegenheit also, zumal Mullah Krekar in Norwegen eine nationale Berühmtheit ist. Er war etwa wegen Todesdrohungen gegen die damalige und aktuelle Regierungschef Erna Solberg zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Inzwischen hat das italienische Außenministerium über die eigene Botschaft in Oslo Informationen über den Stand des Auslieferungsverfahrens gegen Krekar einholen lassen.

 

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