Du befindest dich hier: Home » Politik » Durnwalder muss zahlen

Durnwalder muss zahlen

Roberto Schülmers

Weitere schlechte Nachricht für Alt-LH Luis Durnwalder aus einem Gericht: Die Kassation bestätigt den Brescianer Schuldspruch wegen Schädigung des Rufs des damaligen Rechnungshofstaatsanwalts Robert Schülmers.

Von Thomas Vikoler

Zuerst die Hochzeitsankündigung, dann zwei schlechte Nachrichten aus römischen Justizpalästen. Für Alt-LH Luis Durnwalder, seit 2014 im politischen Ruhestand, verliefen die vergangenen Tage ziemlich turbulent. Wie berichtet, hat die I. Sektion des Zentralen Rechnungshof diese Woche die Rekord-Strafe für Durnwalder und Ex-Amtsdirektor Heinrich Erhard zwar um 100.000 Euro reduziert, den Schuldspruch insgesamt aber bestätigt.

Gestern folgte die zweite gerichtliche Niederlage: Die römische Kassation bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts Brescia in einem Strafverfahren gegen Durnwalder wegen Rufschädigung. Eine alte Geschichte, die nach der Beschlagnahme der Sonderfonds-Akten im Auftrag der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof im Oktober 2012 ihren Anfang nahm.

Der damalige Landeshauptmann Durnwalder und der leitende Oberstaatsanwalt am Rechnungshof, Robert Schülmers, befetzten sich daraufhin über die Medien gegenseitig. Und sie erstatteten in der Folge gegenseitig Strafanzeige wegen Rufschädigung. Die Anzeig Durnwalders gegen Schülmerswurde archiviert, jene des Staatsanwalts gegen den Landeshauptmann landete am Landesgericht Mantua. Weil sich dort der Druck-Ort der Zeitung befand, in der Aussagen Durnwalders gegen Schülmers widergegeben worden waren.

Im Februar 2018 wurde der nunmehrige Alt-LH am Landesgericht Mantua nach einem umkämpften Prozess der Rufschädigung gegen Schülmers schuldig gesprochen. Das Strafmaß: Ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung mit der Auflage, der Zivilpartei (Schülmers) 40.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Durnwalder ging über seine Anwälte Gerhard Brandsätter und Domenico Aiello in Berufung, das Oberlandesgericht Brescia hob den erstinstanzlichen Schuldspruch teilweise auf: Die Strafe wurde von einer Haftstrafe auf eine Geldstrafe von 1.000 Euro herabgesetzt, es blieb aber die Auflage der Zahlung von 40.000 Euro an die Zivilpartei. Die Richter stuften die Rufschädigung als leicht ein, bestätigten aber den Strafbestand der „diffamazione“.

Es folgte eine Kassationsbeschwerde des Verurteilten, die gestern abgewiesen wurde, wie Schülmers’ Rechtsbeistand Beniamino Migliucci ziemlich erfreut mitteilte.

Der Brescianer Schuldspruch ist also rechtskräftig, Durnwalder wird nicht umhinkommen, dem Initiator seiner späten Justiz-Probleme (u.a. die Sonderfonds-Verfahren vor Rechnungshof und Strafgericht) den ihm zugesprochenen Schadenersatz zu zahlen.  Der Gang vor ein Zivilgericht ist also nicht (mehr) notwendig.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (26)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen