Der prügelnde Gast
Weil er kein Bier mehr bekam, verprügelte ein Tourist aus Deutschland im Februar 2017 den Wirt eines Hotels in Völs schwer. Wie er nun trotzdem einem Gefängnisaufenthalt entgeht.
Von Thomas Vikoler
Der Wirt wollte nichts wissen von einer Schadenersatzzahlung. Er verweigerte die Herausgabe seiner Kontonummer und erklärte: Sein einziges Ziel sei es, dass der Gast, der ihn am späten Abend des 13. Februar 2017 in der Bar seinen Hotels in St. Konstantin bei Völs schwer verprügelt hatte, seine Haftstrafe im Gefängnis verbüßen müsse.
Dazu kommt es nun aber nicht: Das Oberlandesgericht Bozen gewährte dem Gewalttäter, H.J., 48, ein gebürtiger Russe aus Freital in der Bundesrepublik Deutschland, einen satten Haftskonto.
H.J. war im April vergangenen Jahres am Landesgericht Bozen in Abwesenheit zu einer drakonischen Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten Haft wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Der Angeklagte verzichtete auf die Vertretung durch einen Vertrauensanwalt und erhielt einen Pflichtverteidiger zugewiesen.
Nachdem ihm dieser das Ausmaß der Strafe mitteilte, wachte der Mann aus Deutschland, der an jenem 13. Februar 2017 schwer betrunken war, offenbar auf. Er legte über den Bozner Strafverteidiger Martin Fill Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein. Wäre dieses in Rechtskraft erwachsen, hätte H.J. einen Teil der Strafe im Gefängnis absitzen müssen. Nämlich dann, wenn er erneut italienischen Boden betreten bzw. die hiesige Justiz einen europäischen Haftbefehl für ihn ausgestellt hätte. Ein Absitzen der Haftstrafe im Hausarrest oder mit Sozialarbeit ist für Ausländer nicht möglich, wenn sie in Italien kein Domizil haben. Was für den Tourist aus Deutschland zutrifft.
Vertrauensanwalt Fill gelang es nun in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht, die Haftstrafe für H.J. auf ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung zu halbieren.
Wie? Mit einem Verzicht auf die Berufungsgründe, was eine Absprache der Haftstrafe zwischen Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung ermöglicht. Am Ende musste freilich das Oberlandesgericht dem Deal zustimmen.
Dies ist nun geschehen, wobei für diese Art der Strafzumessung in der Berufung kein automatischer Haft-Skonto wie bei einem gerichtlichen Vergleich oder einem verkürztem Verfahren in der ersten Instanz vorgesehen ist.
Diesen gab es für den prügelten Touristen in Gestalt der Zuerkennung allgemein mildernder Umstände, die ihm im Prozess am Landesgericht verwehrt worden waren. Mit hinein spielte hier die Begleichung des Schadens: Der Verteidiger konnte nachweisen, dass sein Mandant dem Hotelier eine kleinere Geldsumme auf dessen Konto überwiesen hatte, die nicht verweigert wurde.
Die Straftat, wegen der H.J. nun eine Bewährungsstrafe erhalten hat, bleibt weiterhin schwerwiegend.
Folgendes war passiert: Der Hotelier hatte ihn und zwei Begleiter (ebenfalls gebürtige Russen aus Deutschland) aufgefordert, die Sperrstunde einzuhalten. Er versuchte es mit einem Trick: Er bot den Gästen an, ein letztes Bier in der Hotelbar auszuschenken. Konsumieren sollten sie es aber in ihren Zimmern.
Die Gäste waren nicht einverstanden und bewarfen den Wirt – nachdem er mit einem Anruf bei den Carabinieri gedroht hatte – mit Münzen. Dann wurde es heftig: H.J. verpasste dem Hotelier laut Anklage einen Kopfstoß, dieser stürzte zu Boden und wurde mit mehreren Fußtritten traktiert.
Die Folgen: Eine Fraktur des seitlichen Schienbeinplateaus am linken Bein, eine Verletzung von Meniskus und Kreuzband. Heilungsdauer: 57 Tage. Bei seiner Zeugenaussage im Prozess erklärte der Hotelier aus Völs, in seinem Bein steckten infolge der schweren Verletzungen weiterhin zwei Schrauben.
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Kommentare (13)
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josef.t
Ein Wirt macht sich „strafbar“, wenn er die Sperrstunde nicht
einhält, oder einem Betrunkenen noch alkoholische Getränke
verabreicht !
Der Täter der mit Gewalt den Besitzer zu diesen Straftaten
zwingen wollte, bekommt auch noch Strafmilderung ?
gerhard
Das verstehe, wer will. ICH NICHT.
Was ist los mit der italienischen Justiz?
Diese minderwertige Kreatur schlägt den Wirt krankenhausreif, aber das ist alles gar nicht so schlimm?
Aber den Südtiroler Wirten das Lokal zusperren, wenn sie die Sperrstunde nicht einhalten oder einem Minderjährigen Alkohol ausschenken? Ist das gerecht?
Ja sind die noch zu retten?