Du befindest dich hier: Home » Chronik » Achtung Falle!

Achtung Falle!

Betrügerische Zahlungsaufforderungen: In letzter Zeit haben sich in Südtirol die Fälle von irreführenden Geschäftspraktiken wieder gehäuft.

Im Handelsregister eingetragene Betriebe erhalten Zahlungsaufforderungen von Absendern mit amtlich klingenden Namen, die fälschlicherweise den Anschein erwecken, sie seien von einer öffentlichen Behörde ausgestellt worden. Angeschrieben werden zur Zeit Betriebe, die kürzlich eine Marke angemeldet haben bzw. deren Markenregistrierung demnächst zu verlängern ist. Die Handelskammer rät zur Vorsicht.

Aktuell flattern Südtiroler Betrieben gefälschte Schreiben des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung, genauer des italienischen Amtes für Patente und Marken (Ufficio Italiano Brevetti e Marchi – UIBM), ins Haus, die fast 600-800 Euro für die Markenregistrierung verlangen. Diese per Post versendeten Schreiben enthalten in der Kopfzeile das Logo, die Adresse und die Kontakte des Ministeriums und des UIBM sowie den Namen und die gefälschte Unterschrift eines UIBM-Vorgesetzten. Sie enthalten einen polnischen IBAN mit der Aufforderung den Betrag zu überweisen. Dieses derzeit aktuelle Schreiben geht über die irreführende Geschäftspraktik hinaus und bereits in Richtung Betrug.

Es erfolgt nicht im Auftrag des Ministeriums und es gibt auch keinerlei Pflicht, die angegebenen Beträge zu bezahlen. Irreführende Geschäftspraktiken dieser Art sind keine Seltenheit: Überall in Italien können Datensätze von im Handelsregister oder in anderen öffentlichen Datenbanken eingetragenen Unternehmen abgefragt werden. Diese Betriebe werden in der Folge systematisch mit der Aufforderung angeschrieben, eine Gebühr für die Eintragung der eigenen Firmendaten in private Datenbanken und nicht offizielle Markenregister zu zahlen.

Hierbei wird bewusst eine offiziell klingende Formulierung gewählt, die bei schnellem Durchlesen als Einzahlungsaufforderung für die Jahresgebühr oder andere Pflichtgebühren verstanden werden kann. Erst im Kleingedruckten bzw. bei genauerem Hinsehen wird ersichtlich, dass dies nicht der Fall ist.

Betroffene Unternehmer/innen haben die Möglichkeit, die italienische Schutzbehörde für Markt und Wettbewerb auf unlautere Geschäftspraktiken bzw. irreführende Werbeaktionen aufmerksam zu machen. Die entsprechende Meldung kann entweder online unter www.agcm.it oder über die Grüne Nummer 800 166 661 erfolgen. Weiters hat das Unternehmen ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Zahlungsdatum.

Die Handelskammer Bozen veröffentlicht auf ihrer Website unter dem Menüpunkt „Marktregelung“ laufend die aktuellsten Informationen zu diesen irreführenden Geschäftspraktiken.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen