„Verfahren vereinfachen“
Die Landesregierung will die Bewilligungsverfahren für öffentliche Veranstaltungen vereinheitlichen und dadurch die Gemeinden entlasten.
von Michaela D’Amico
Öffentliche Veranstaltungen wie etwa Konzerte, Theater, Wiesenfeste oder Kundgebungen unterliegen einem Bewilligungsverfahren bei dem unter anderem die Eignung des Ortes und die Sicherheit der Besuchenden geprüft wird. Große und übergemeindliche Veranstaltungen müssen von der für öffentliche Veranstaltungen zuständigen Landeskommission technisch geprüft werden. Für die Eignungsprüfung in den einzelnen Gemeinden sind hingegen die jeweiligen Gemeindeverwaltungen zuständig. „Da diese technische Überprüfung der Eignung des Veranstaltungsortes besonders für kleine Gemeinden oder für sich wiederholende Veranstaltungen einen großen technischen Aufwand mit sich bringt, wollen wir nun die Verfahren vereinfachen und standardisieren, um die Gemeinden und die Veranstaltenden dadurch zu entlasten“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Auf seinen Vorschlag hin hat die Landesregierung am Dienstag eine Gesetzesvorlage genehmigt mit der das Landesgesetz „Bestimmungen über öffentliche Veranstaltungen“ abgeändert werden soll. Die Gesetzesvorlage wurde von der Landesabteilung Örtliche Körperschaften in Zusammenarbeit mit dem Rat der Gemeinden und den Veranstaltern erarbeitet. In der kommenden Woche wird sich der zuständige Gesetzgebungsausschuss im Landtag mit dem Text befassen.
Der Landeshauptmann hofft, dass „die Vereinfachungen bereits in der Sommerveranstaltungssaison in Kraft sind“.
Die Gesetzesartikel, denen die Landesregierung zugestimmt hat, sehen vor, dass es bei Veranstaltungen im Freien keine Prüfungspflicht mehr gibt und dass für öffentliche Veranstaltungsorte Standard-Eignungsgprojekte erarbeitet werden, damit der Veranstalter die Eignung des Ortes nicht jedes Mal eigens nachweisen muss. Den Bürgermeistern wird zudem freigestellt, eine Gemeindekommission einzurichten, die über die Eignung von Veranstaltungsorten befindet.
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