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Mitschuld der Opfer?

Diese Woche startet das Beweissicherungsverfahren zum Horror-Unfall von Luttach. Die Verteidigung vermutet eine Mitschuld der Opfer.

Der Name des Gutachters steht bereits fest, der Auftrag an ihn bisher aber nicht formalisiert. Sicher ist, dass Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg diese Woche den Startschuss gibt für ein Beweissicherungsverfahren zum Horror-Unfall von Luttach mit sieben Toten und elf Verletzten. Die Staatsanwaltschaft hatte den Antrag gestellt, die Unfalldynamik (vor allem aber die Geschwindigkeit, mit der Stefan Lechners Audi TT beim Aufprall unterwegs war) über ein Gutachten klären zu lassen. Bis dieses vorliegt, dürften rund zwei Monate vergehen.

Indes wurde bekannt, worauf die Verteidigung des weiter inhaftierten Alk-Lenkers bei der Rekonstruktion des Falles von Tötung und Körperverletzung im Straßenverkehr setzt: Auf eine mögliche Mitschuld („concorso di colpa“) der Opfer.

Diese hätten die Straße bei Luttach, bevor sie, wie ein Ermittler sagt, hinweggefegt wurden wie Kegel, nicht über einem Zebrastreifen überquert, sondern in erheblichem Abstand von diesem.

Die Verteidiger Lechners wollen deshalb, auch über einen eigenen Sachverständigen im Beweissicherungsverfahren, diese Frage klären lassen.

Sollte tatsächlich eine Mitschuld richterlich festgestellt werden, hätte dies Auswirkungen sowohl auf das Ausmaß des zivilrechtlichen Schadens als auch auf die Höhe der Haftstrafe.

Letztlich wird aber das Ergebnis des Gutachtens zeigen, ob dafür die Voraussetzungen bestehen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (26)

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  • gerhard

    Auch ich finde das unverantwortlich.

    Wann, liebe Redaktion schreibt Ihr drunter:
    VERBRECHER !! HÄNGT IHN AUF !!

    Jetzt sollen Richter richten, und wenn die Opfer Mitschuld haben, dann muss dies in einem Rechtsstaat eben ermittelt werden. Das ist legitim.
    Was bleibt, ist die nicht mehr gut zu machende Unglücksfahrt eines Besoffenen.
    Aber die Vorverurteilung der effekthaschenden Redakteure finde ich unangemessen.

  • prof

    Der Unfallfahrer hat seine Schuld und wird auch seine Strafe bekommen.
    Um eine Mitschuld der Opfer kämpfen sicher die Anwälte der Versicherung um sich einige Milllionen Euro zu ersparen und dafür ist einer Versicherung ja jedes Mittel recht. Wie sagt man, die Banken,Anwälte und Versicherungen sind legale……………..?

  • gerhard

    In Deutschland gilt die Unschuldsprinzip bis zum tatsächlichen Urteilsspruch.
    Das wird in Italien nicht anders sein.
    Ein Gericht wird alle Fakten, die ihm vorgelegt werden, gewissenhaft prüfen.
    Und dann, erst dann, ist der Unglücksfahrer auch im Sinne des Gesetzes schuldig.
    Das sollen doch WIRKLICHE Experten prüfen und Schuld sprechen.
    Diese Vorverurteilungen von selbst ernannten Experten sind peinlich und zeugen von wenig Sachverstand.
    Die ständige Abbildung des Unfallfahrers empfinde ich als WIDERWÄRTIG.
    Im Wilden Westen (und im bescheuerten Amerika) hat man Fahndungsplakate angeschlagen.
    „Tot oder Lebendig“.
    Was bezwecken diese schmierigen Zeitungsredakteure eigentlich damit ?
    Sind die Auflagen Ihrer Zeitungen so drastisch schlecht, dass sie das notwendig haben ?
    Um es klar zu sagen.
    Ich verurteile (für mich persönlich) die Alkoholfahrt. Das ist unentschuldbar.
    Aber lasst doch dem armen Kerl, der die Tat tausendmal bereut hat seine Menschenwürde.
    Der bekommt seine gerechte Strafe. Und die muss er tragen.
    Aber dazu sind Gerichte da und keine selbst ernannten Vollstrecker.
    Und ja, ich denke auch an die Opfer und deren Familien.
    Doch die werden nicht mehr lebendig wenn Ihr den Unfallfahrer öffentlich ächtet oder am nächsten Baum aufhängt!!!

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