Mitschuld der Opfer?
Diese Woche startet das Beweissicherungsverfahren zum Horror-Unfall von Luttach. Die Verteidigung vermutet eine Mitschuld der Opfer.
Der Name des Gutachters steht bereits fest, der Auftrag an ihn bisher aber nicht formalisiert. Sicher ist, dass Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg diese Woche den Startschuss gibt für ein Beweissicherungsverfahren zum Horror-Unfall von Luttach mit sieben Toten und elf Verletzten. Die Staatsanwaltschaft hatte den Antrag gestellt, die Unfalldynamik (vor allem aber die Geschwindigkeit, mit der Stefan Lechners Audi TT beim Aufprall unterwegs war) über ein Gutachten klären zu lassen. Bis dieses vorliegt, dürften rund zwei Monate vergehen.
Indes wurde bekannt, worauf die Verteidigung des weiter inhaftierten Alk-Lenkers bei der Rekonstruktion des Falles von Tötung und Körperverletzung im Straßenverkehr setzt: Auf eine mögliche Mitschuld („concorso di colpa“) der Opfer.
Diese hätten die Straße bei Luttach, bevor sie, wie ein Ermittler sagt, hinweggefegt wurden wie Kegel, nicht über einem Zebrastreifen überquert, sondern in erheblichem Abstand von diesem.
Die Verteidiger Lechners wollen deshalb, auch über einen eigenen Sachverständigen im Beweissicherungsverfahren, diese Frage klären lassen.
Sollte tatsächlich eine Mitschuld richterlich festgestellt werden, hätte dies Auswirkungen sowohl auf das Ausmaß des zivilrechtlichen Schadens als auch auf die Höhe der Haftstrafe.
Letztlich wird aber das Ergebnis des Gutachtens zeigen, ob dafür die Voraussetzungen bestehen.
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