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„Höchstens 1.000 Euro“

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Am Zentralen Rechnungshof wurde die Widerruf-Beschwerde gegen den Millionen-Schuldspruch zu den Murmeltierabschüssen für Alt-LH Luis Durnwalder und Ex-Amtsdirektor Heinrich Erhard verhandelt. Mit einer langen Fehler-Liste.  

Von Thomas Vikoler

Das Urteil der I. Sektion des Zentralen Rechnungshof vom Juni 2018 wurde von hiesigen Politikern als Angriff auf die Südtirol-Autonomie aufgefasst. Alt-LH Luis Durnwalder und Heinrich Erhard, früherer Direktor des Landesamtes für Jagd und Fischerei, wurden darin zur Zahlung von 1.146.2150 Euro Schadenersatz wegen der Zahlung von als rechtswidrig erachteten Abschüssen von Wildtieren (vor allem Murmeltiere) verurteilt.

Dagegen haben Durnwalder und Erhard über ihren Anwalt Gerhard Brandstätter eine sogenannte Widerruf-Beschwerde („azione di revocazione“) eingebracht, die am Freitag – wiederum von der I. Sektion des Zentralen Rechnungshof – verhandelt wurde.

Brandstätter zählte dabei eine Reihe von materiellen Fehlern auf, die zu einer weitgehenden Falschbemessung des Schadens geführt hätten.

Inhaltlich darf man mit einer Widerruf-Beschwerde ja nicht am Schuldspruch rütteln, auch wenn Brandstätter gestern darauf hinwies, dass das Gutachten eines Trentiner Wildbiologen über das Schadensausmaß, das in der ersten Instanz verworfen worden war, in der Berufung für gültig erklärt wurde. Eigentlich nicht zulässig, argumentierte der Anwalt.

Im Gutachten wurde der Schaden mit dem Wert eines ausgestopften Tieres bemessen: 2.439 Euro für ein Murmeltier, 5.000 Euro für einen Steinbock usw.

Aufgrund dieser Zahlen kam die I. Sektion im Juni 2018 zu dem Rekord-Schuldspruch für Durnwalder und Erhard.

Dabei, so wandte ihr Rechtsbeistand bei der gestrigen Verhandlungen, wurden auch Abschussdekrete für 700 Abschüsse vom Mai 2014 mitgerechnet, die nicht von Durnwalder bzw. Erhard unterzeichnet worden waren. Sondern vom aktuellen Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.

Bemerkenswert ist dazu das Statement des Staatsanwalts bei der gestrigen Verhandlung: Durnwalder und Erhard hätten durch ihre „Abschusspolitik“ Schulers Dekrete gewissermaßen geistig vorbereitet.

Einwande Brandstätters gab es gestern auch zu Dekreten, mit denen nicht der Abschuss sondern die Verlegung von Wildtieren angeordnet worden war. Auch sie wurden im Urteil nach dem Wert eines ausgestopften Tieres gemäß Gutachten Durnwalder und Erhard angelastet.

Und schließlich: Einige Abschussdekrete aus dem Urteil, auf welche sogenannte Entnahmen folgten, waren vom Bozner Verwaltungsgericht nachträglich für rechtens erklärt worden.

„Der Schaden belief sich, wennschon, auf höchstens 1.000 Euro“, sagte Brandstätter nach der Verhandlung.

Das Urteil der I. Sektion zur Widerruf-Beschwerde sollte in einigen Wochen ergehen, bei der Urteilsfindung eine Rolle spielen könnte, dass einige der Richter dem Senat angehörten, der für den Schuldspruch vom Juni 2018 verantwortlich zeichnete. Sie müssten also eigene (materielle) Fehler eingestehen.

Im März findet hingegen die Verhandlung vor der Kassation statt, denn Durnwalder und Erhard haben auch dort eine Beschwerde eingebracht. Als letzter juristischer Weg bei einer Abweisung bliebe ihnen der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

 

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Kommentare (1)

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  • george

    Zuerst strenge Schutzgesetze übergehen und dann noch zum Gerichtshof für Menschenrechte wandern. Wie widersprüchlich ie doch handeln! Stattdessen hätten sie sich richtigerweise schon vorher auf höchster Ebene für eine teilweise Aufhebung des strengen Schutzes bemühen müssen, bevor sie die Reduzierung der Überpopulation begonnen haben. Aber sie meinten ja in ihrer Machtposition über denen zu stehen.

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