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Suche über Interpol

Thomas Ladurner

Zeugin Olga Barisheva taucht im Berufungsprozess Thomas Ladurner erwartungsgemäß nicht auf. Nun wird nach ihr gesucht.

Von Thomas Vikoler

Laut einer Verfügung des Bozner Voruntersuchungsrichters Walter Pelino ist Olga Barisheva, 63, eine Lügnerin. „Ein Profi der Verleumdung“, wie es an einer Stelle heißt.

Die „badante“ aus der Ukraine belastete mit ihren Aussagen gegenüber der Polizei den Meraner Anwalt Thomas Ladurner, Sachwalter einer betagten Meranerin, die sie selbst betreute, schwer. Er wurde verhaftet. Von abgezweigten Geldern und einer untereinander aufgeteilten Erbschaft war die Rede.

Die damaligen Aussagen, welche das Bozner Landesgericht in einem Urteil vom September 2018 für unglaubhaft erklärte (Ladurner wurde vom Vorwurf der Übervorteilung und Falscherklärung voll freigesprochen), sollte Olga Barisheva im Berufungsprozess am Oberlandesgericht Bozen wiederholen bzw. präzisieren.

Was sie am für Freitage angesetzten Termin nicht tat. Die Ukrainerin wurde vom OLG für unauffindbar erklärt.

Das war zu erwarten, denn von Barisheva fehlt seit einigen Jahren hierzulande jede Spur – auch wenn sie zivilrechtlich über einen Anwalt weiter um die oben erwähnte Erbschaft von rund 400.000 Euro kämpft.

Wer erwartet hätte, dass die Generalstaatsanwaltschaft angesichts des Fernbleibens der Zeugin auf ihre Einvernahme verzichten würde, täuschte sich. Sie kündigte an, dass sie über Interpol nach Olga Barisheva suchen lassen werde.

Was nicht bedeutet, dass sie zur nächsten Verhandlung am 15. Mai erscheinen wird. Rein rechtlich kann eine Person aus dem Ausland nicht gezwungen werden, bei einem Strafprozess in Italien auszusagen (was für einen Inländer sehr wohl möglich ist). Außerdem ist offensichtlich, dass die 63-Jährige, die ihre Versionen zum Fall Ladurner mehrmals abgeändert hatte, kein Interesse hat, nach Italien zurückzukehren.

Auf sie wartet eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten wegen mehrerer zusammengelegter Haftstrafen, u.a. wegen Übervorteilung der betagten Meranerin, wegen der sie gegen Ladurner aussagte.

Ein internationaler Haftbefehl ist lediglich für die Vollstreckung von Urteilen vorgesehen, deren Gesamt-Strafmaß über dreieinhalb Jahren liegt.

Olga Barisheva kann also sicher sein, einem Haftantritt zu entgehen, solange sie die italienische Staatsgrenze nicht überschreitet.

Für Thomas Ladurner bedeutet die gestrige Vertagung eine Leidens-Verlängerung.

Währendem hat Richter Pelino der Staatsanwaltschaft am Landesgericht angeordnet, gegen die unauffindbare „badante“ Anklage wegen Verleumdung zu erheben.

 

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