Keine Bremsspuren
Die Staatsanwaltschaft Bozen verlangt nun, dass ein Gerichtsgutachter die Geschwindigkeit von Stefan Lechners Audi TT in einem Beweissicherungsverfahren ermittelt. Eine wohl langwierige Angelegenheit.
Von Thomas Vikoler
Das dreiseitige Dokument trägt das Datum 15. Jänner 2020 und wurde vom stellvertretendem Oberstaatsanwalt Axel Bisignano unterzeichnet. Es gibt den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gegen Stefan Lechner zum Vorwurf der mehrfachen Tötung im Straßenverkehr vor.
Es handelt sich um einen formellen Antrag an Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg, ein Beweissicherungsverfahren zum Horror-Unfall von Luttach am 5. Jänner einzuleiten, der am Ende auch angenommenen werden wird.
Denn derzeit gibt es vor allem eine offene Frage: Mit welcher Geschwindigkeit ist Lechners Audi TT in die Gruppe von 18 deutschen Skitouristen geschossen, von denen sieben getötet wurden?
Das soll im Beweissicherungsverfahren im Rahmen eines Gutachtens geklärt werden. Im Antrag der Staatsanwaltschaft ist davon die Rede, dass die „Dynamik“ des Unfalls zu untersuchen sei, vor allem aber die Frage der Geschwindigkeit.
Richter Schönsberg wird in einigen Tagen einen Gutachter namhaft machen, er wird aller Voraussicht nach nicht aus Südtirol kommen. Die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs lässt sich anhand der Stärke des Aufpralls (enorm) und der Schäden am Unfallfahrzeug (erheblich) rekonstruieren.
Bereits ermittelt ist, dass der Audi TT vor dem Aufprall nicht abgebremst wurde, jedenfalls fanden sich keine Bremsspuren am Asphalt. Außerdem gibt es die Zeugenaussage des Fahrers des Shuttle-Busses, er habe den heranbrausenden PKW mittels Lichthupe auf die die Straße überquerende Personengruppe hingewiesen.
Derzeit gehen die Ermittler von einer Geschwindigkeit von Lechners Wagen um die hundert Stundenkilometer aus.
Im Antrag der Staatsanwaltschaft sind die Namen von allen Todesopfern und den zehn Verletzten als geschädigte Parteien angeführt. Die Hinterbliebenen der Todesopfer und die Verletzten werden auf die Möglichkeit hingewiesen, für das anstehende Beweissicherungsverfahren einen eigenen Sachverständigen zu entsenden. Eine Möglichkeit, von der wohl die meisten Gebrauch machen werden. Die Frage ist, ob mit einem jeweils eigenen Gutachter oder gemeinsamen.
Das Beweissicherungsverfahren zur Unfalldynamik bzw. Geschwindigkeit dürfte auf jedem Fall wegen des großen Personalaufwandes zu einer langwierigen Angelegenheit werden. Mit einer Abgabefrist für das Gutachten von 90 Tagen.
Kommentare (23)
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