Keine Bremsspuren
Die Staatsanwaltschaft Bozen verlangt nun, dass ein Gerichtsgutachter die Geschwindigkeit von Stefan Lechners Audi TT in einem Beweissicherungsverfahren ermittelt. Eine wohl langwierige Angelegenheit.
Von Thomas Vikoler
Das dreiseitige Dokument trägt das Datum 15. Jänner 2020 und wurde vom stellvertretendem Oberstaatsanwalt Axel Bisignano unterzeichnet. Es gibt den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gegen Stefan Lechner zum Vorwurf der mehrfachen Tötung im Straßenverkehr vor.
Es handelt sich um einen formellen Antrag an Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg, ein Beweissicherungsverfahren zum Horror-Unfall von Luttach am 5. Jänner einzuleiten, der am Ende auch angenommenen werden wird.
Denn derzeit gibt es vor allem eine offene Frage: Mit welcher Geschwindigkeit ist Lechners Audi TT in die Gruppe von 18 deutschen Skitouristen geschossen, von denen sieben getötet wurden?
Das soll im Beweissicherungsverfahren im Rahmen eines Gutachtens geklärt werden. Im Antrag der Staatsanwaltschaft ist davon die Rede, dass die „Dynamik“ des Unfalls zu untersuchen sei, vor allem aber die Frage der Geschwindigkeit.
Richter Schönsberg wird in einigen Tagen einen Gutachter namhaft machen, er wird aller Voraussicht nach nicht aus Südtirol kommen. Die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs lässt sich anhand der Stärke des Aufpralls (enorm) und der Schäden am Unfallfahrzeug (erheblich) rekonstruieren.
Bereits ermittelt ist, dass der Audi TT vor dem Aufprall nicht abgebremst wurde, jedenfalls fanden sich keine Bremsspuren am Asphalt. Außerdem gibt es die Zeugenaussage des Fahrers des Shuttle-Busses, er habe den heranbrausenden PKW mittels Lichthupe auf die die Straße überquerende Personengruppe hingewiesen.
Derzeit gehen die Ermittler von einer Geschwindigkeit von Lechners Wagen um die hundert Stundenkilometer aus.
Im Antrag der Staatsanwaltschaft sind die Namen von allen Todesopfern und den zehn Verletzten als geschädigte Parteien angeführt. Die Hinterbliebenen der Todesopfer und die Verletzten werden auf die Möglichkeit hingewiesen, für das anstehende Beweissicherungsverfahren einen eigenen Sachverständigen zu entsenden. Eine Möglichkeit, von der wohl die meisten Gebrauch machen werden. Die Frage ist, ob mit einem jeweils eigenen Gutachter oder gemeinsamen.
Das Beweissicherungsverfahren zur Unfalldynamik bzw. Geschwindigkeit dürfte auf jedem Fall wegen des großen Personalaufwandes zu einer langwierigen Angelegenheit werden. Mit einer Abgabefrist für das Gutachten von 90 Tagen.
Ähnliche Artikel
Kommentare (23)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.
gerhard
Mal langsam, zusagen!
Ich fahre selbst ein Fahrzeug über 500 PS. Das Fahrzeug hat keine Schuld, es ist schon der Bediener und Fahrer. Höre ich da Sozialneid ?
An dieser Stelle hätte man auch mit einem FIAT 500 sicherlich 100 km schnell fahren können.
Die Frage, warum Audi solche Waffen baut ist albern und töricht.
Wenn Unfälle verhindert werden sollen dann darf man einfach nicht mehr Auto fahren.
Tatsache ist:
1. Besoffen, das scheint klar. Und
2. Zu schnell – das steht noch nicht eindeutig fest.
Ich will und werde diesen armen Teufel nicht in Schutz nehmen.
Sein Verhalten ist unentschudlbar.
Aber man muss auch Ihm ein Recht auf sein Grundrecht geben.
Warum also immer noch sein Bild und seinen vollen Namen zeigen?
Bei uns in Deutschland absolut undenkbar!
Jetzt muss es mal gut sein oder steht hier Rache im Vordergrund ???
Er ist besoffen gefahren und muss die Konsequenzen tragen.
Aber das sollen Richter entscheiden und verurteilen und keine selbst ernannten Vollstrecker oder Henker.
Uns bleibt nur (und damit auch mir)
– Alkohol ja und gerne, aber dann eben nicht ans Steuer.
– das Rasen lassen.
– dankbar sein, dass es uns nicht passiert ist. GANZ WICHTIG !!!
morgenstern
…, nur 500 PS ??
gerhard
ja, und unfallfrei seit 27 Jahren.