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Die Kampfansage

Das Land lässt sich im Streit um die Ärztekammer-Einschreibung in das Verfahren vor dem Verfassungsgericht ein.

Die Landesregierung hat beschlossen, die im Europagesetz enthaltenen Bestimmungen zur Eintragung in Berufskammern und Berufskollegien vor dem Verfassungsgericht zu verteidigen.

Um im Sine der Südtirol-Autonomie die Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache bei der Berufsausübung festzuschreiben, hatte die Landesregierung im Artikel 4 des Europagesetzes die Eintragung in die Berufskammern geregelt. Dabei nahm sie auf die Europäische Richtlinie zur Anerkennung der Berufsqualifikationen Bezug. Das Gesetz wurde im Oktober vom Landtag genehmigt, im Dezember aber beanstandete der Ministerrat den Artikel und warf die Frage der Verfassungsmäßigkeit auf.

Nun will man die Gesetzesbestimmung vor Gericht verteidigen. „Die Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache ist ein Grundprinzip der Autonomie“, betont LH Arno Kompatscher, „sie muss also auch für die Ausübung eines Berufes in unserem Lande gelten. Wer eine unserer Landessprachen spricht, muss das Recht haben, in die Landesverzeichnisse der Berufskammern eingetragen zu werden.“

Man sei zugleich auf der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung mit der Regierung in Rom. Das Thema soll auch am Samstag beim Südtirol-Besuch von Regionenminister Francesco Boccia zur Sprache kommen. (mat)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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