Jugendanwältin beim LH
Mobbing, Schulverweigerung und familiäre Konflikte, aber auch Trennung und Scheidung der Eltern, körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung, Einsamkeit von Kindern und Jugendlichen: Diese und weitere Themen kamen beim Treffen der Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller mit Landeshauptmann Arno Kompatscher zur Sprache. Höller informierte den Landeshauptmann über die Tätigkeit der Anwaltschaft im vergangenen Jahr und über die geplanten Schwerpunkte im neuen Jahr.
Seit 2009 Anlaufstelle für junge Menschen
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft wurde im Jahr 2009 zum Schutz der Rechte und Interessen der in Südtirol lebenden Minderjährigen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft errichtet. Seitdem ist sie eine wichtige und verlässliche Anlaufstelle für junge Menschen in herausfordernden Situationen. Ebenso ist sie Ansprechpartnerin für Erwachsene in Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen.
Höller: „Viele delikate und tragische Fälle“
Höller verwies darauf, „dass es sich fast immer um sehr delikate und oft auch tragische Fälle handelt, wenn sich Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene an die Kinder- und Jugendanwaltschaft wenden.“ Professionelle Beratung sei daher wichtig. Um diese garantieren zu können, setzt die Kinder- und Jugendanwältin neben intensivierter Vernetzung mit Einrichtungen und der Zusammenarbeit in Netzwerken und Arbeitskreisen vor allem auch auf die professionelle Begleitung und Supervisionen der Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendanwaltschaft. „Jede Aktivität der Kinder- und Jugendanwaltschaft“, sagt Höller „ist aber stets darauf ausgerichtet, Kindern und jungen Menschen eine Stimme zu geben.“
Kompatscher: „Gutes Recht, gehört zu werden“
Landeshauptmann Kompatscher würdigte den vielfältigen Einsatz der Kinder- und Jugendanwaltschaft: „Kinder und junge Menschen brauchen nach wie vor Einrichtungen, die die Gesellschaft auf die Rechte und Bedürfnisse der Jüngsten in unserer Gesellschaft aufmerksam machen.“ Gerade in schwierigen familiären Situationen, bei Trennungen und Scheidungen, aber auch in verschiedenen Konfliktsituationen – beispielsweise in der Schule – sei es das gute Recht der betroffenen Kinder und Jugendlichen, gehört zu werden. Daher wünscht der Landeshauptmann der Kinder- und Jugendanwaltschaft, „dass sie die Bedürfnisse und Anliegen der Kinder und Jugendlichen auch weiterhin überlegt und hartnäckig aufzeigt.“
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