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Neue Dienststelle

Die Handelskammer führt die Dienststelle zur Überwindung der Unternehmenskrise ein. Damit sollen Insolvenzfälle vermieden und die wirtschaftlichen Kosten für Unternehmen verringert werden.

Mit 15. August 2020 wird das Gesetz zur Reform der Unternehmenskrise und Insolvenz in Kraft treten. Das Gesetz zielt darauf ab, in Schwierigkeiten geratene Unternehmen aus der Krise zu helfen und dem Verlust von Arbeitsplätzen entgegenzuwirken. Die Handelskammer Bozen wird künftig durch die Führung der Dienststelle für die Überwindung der Unternehmenskrisen (OCRI – Organismo di composizione della crisi d’impresa) eine bedeutende Rolle in der Krisenbewältigung von Unternehmen spielen. Außerdem wurde eine Vereinbarung mit der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater von Bozen unterzeichnet, die die Dienststelle unterstützen wird.

Am 12. Jänner 2019 wurde das neue Gesetz unterzeichnet, das mit August 2020 in Kraft treten und das aktuell geltende Insolvenzrecht von 1942 ersetzen wird. Die Neuerung zielt auf eine rasche Erkennung einer sich anbahnenden Unternehmenskrise ab sowie auf den Schutz der Unternehmensinteressen und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Das Gesetz weist den Handelskammern neue Zuständigkeiten und spezifische Aufgaben zu.

Insbesondere beauftragt der Kodex für Unternehmenskrisen, die bei den Handelskammern eingerichteten Dienststellen zur Bewältigung der Unternehmenskrise, die Warnungen entgegenzunehmen, das Frühwarnsystem zu steuern und die Unternehmen, die nicht Kleinunternehmen sind, bei der Bewältigung der Unternehmenskrise zu unterstützen und zu begleiten. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die laut der bisherigen Gesetzgebung als konkursfähig gelten. Kleinunternehmen hingegen können sich an die Überschuldungsstelle der Handelskammer (OCC – Organismo per la composizione della crisi da sovraindebitamento) wenden.

Die Dienststellen zur Überwindung der Unternehmenskrisen werden in den einzelnen Handelskammern Italiens eingerichtet und müssen über einheitliche Verfahren und Abläufe auf dem gesamten Staatsgebiet verfügen. Die Dienststellen haben eine territoriale Zuständigkeit, das bedeutet, dass Unternehmer/innen sich an die Dienstelle der Handelskammer der Provinz wenden können, in der der Betrieb seinen Rechtsitz hat.

Die Handelskammern des Triveneto (Venetien, Friaul-Julisch Venetien, Trient und Bozen) haben eine Zusammenarbeit mit den Berufskammern der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater des Triveneto gestartet. Ziel dieser Vereinbarungen ist es, bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen für Unternehmenskrisen zu kooperieren. Dies soll durch das Einsetzen territorialer Arbeitsgruppen erfolgen, die sich mit der Errichtung der Dienststelle und deren Verwaltung und Funktionsweise, der Harmonisierung der Verfahren und der Lösung von Problemen befassen, die während der Tätigkeiten auftreten. So soll ein homogenes und abgestimmtes System für das gesamte Triveneto eingerichtet werden.

„Die Dienststelle zur Überwindung der Unternehmenskrisen der Handelskammer Bozen wird mit der Berufskammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen zusammenarbeiten”, heißt es aus der Handelskammer. Die Dienststelle wird von einem Referenten geführt, der von einem Kollegium aus Expert/innen unterstützt wird, die von Fall zu Fall neu zugewiesen werden.

Die Dienststelle wird für die Überprüfung der Voraussetzungen für die Eröffnung eines Verfahrens und die Einhaltung der Fristen, die Führung des Expert/innenkollegiums, die Übermittlung der Information an die Betroffenen, die Betreuung der Schuldner und den Kontakt mit dem Gericht zuständig sein.

„Die Pflicht der Warnung tritt dann ein, wenn bestimmte vom nationalen Rat der Wirtschaftsprüfer ausgearbeiteten Werte überschritten werden, die sich auf Krisenindikatoren und Steuerschulden beziehen“, informiert der Präsident der Berufskammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Claudio Zago. In diesem Fall muss der Referent einen Rat aus drei Expert/innen aus dem Kollegium ernennen.

Durch die rasche und bestmögliche Bewältigung von Unternehmenskrisen sollen Insolvenzfälle vermieden und die wirtschaftlichen Kosten für Unternehmen und die sozialen Kosten für das Einzugsgebiet verringert werden.

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