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„Dehnbare Zauberformeln“

Rudi Benedikter

Die beiden Begriffe „Nachhaltigkeit“ und „Sozio-Ökonomie“ erfahren in der Südtiroler Politik immer mehr Bedeutung. Sie sind aber auch sher dehnbar. Ein Kommentar.

von Rudi Benedikter

Wenn Gemeinden und Landespolitik  landschaftsfressende und umweltbedenkliche Projekte  gegen negative Landschafts-Umwelt-Naturschutz-Gutachten  durchboxen wollen, dann  immer öfter einem neuen Zauberwort: Die Projekte – neue Hotels, Chaletdörfer, Skigebiete, Seilbahnen, Almstraßen  und Ähnliches – sind eben „sozio-ökonomisch notwendig“.

Weil der Begriff „sozioökonomische Gründe“ so wissenschaftlich klingt,  verwendet ihn die expansionsfreudige Wirtschaft (und viele Politiker) gerne als Totschlag-Argument  gegen Umwelt-und Landschaftsschutz-Argumente. Dabei strapazieren sie auch den zweiten Lieblingsbegriff der Politik, die „Nachhaltigkeit“  – und meinen damit doch nichts anderes, als dass Investitionen sich „nachhaltig“ rentieren müssen. Ja, so dehnbar ist dieses Un-Wort!

Aber, wenn man sich nicht in die eigene Tasche lügen will, kann es nur eine sinnvolle „Rangordnung“ der Werte geben: Um auch für die nächste Genration positiv zu wirken,   muss die wirtschaftlich-soziale Entwicklung unserer  Gesellschaft  heute jene Grenzen respektieren, die Klima- , Landschafts- und Umweltschutz setzen. Und zwar im Großen wie im Kleinen,  global und lokal.

Im Bereich Raumordnung und Landschaftsschutz hat dies der Landes-Gesetzgeber eigentlich schon längst erkannt: Schon das geltende Landes-Raumordnungsgesetz (1997) bestimmt in seinem Artikel 5 (Abs.4) klar und deutlich, dass bei  allen raumordnungsrelevanten Entscheidungen im Zweifel  „im Interesse der künftigen Generationen vor allem den Erfordernissen der Ökologie Rechnung zu tragen ist“.

Und auch im neuen Landesgesetzes Raum & Landschaft (ab Juli 2020) haben sozio-ökonomische Faktoren nicht per se Vorrang in Politik und Gesellschaft.  Dessen Art.1 („Das Gesetz regelt die Aufwertung der Landschaft, die Raumentwicklung und die Einschränkung des Bodenverbrauches“) stellt diese unter dem Begriff der „Raumentwicklung“ ausdrücklich in den Kontext des Landschaftsschutzes und – sogar! – der „Einschränkung des Bodenverbrauchs“. Gemäß Art. 2  gehören soziale und wirtschaftliche Interessen bzw. „Ziele“ zu den insgesamt 11 Faktoren die zusammen und wechselwirkend die ökologische Entwicklung unseres Lebensraumes  in umfassendem Sinn  gewährleisten sollen.

Wenn also die Gesamtentwicklung unseres Landes diesen Grundsätzen verpflichtet ist, dann können „sozio-ökonomische“ Interessen niemals gegen die Ökologie ausgespielt werden.

 

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