„Strafe“ erst 2022

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Integrationsunwillige Migranten erhalten frühestens ab 2022 kein Familien- und Kindergeld mehr. Was im gestern gefassten Beschluss steht.
von Heinrich Schwarz
Es war eine schwere Geburt. Nach sehr langer Vorbereitungszeit hat die Landesregierung gestern den Umsetzungsplan des Prinzips „Integration durch Leistung“ beschlossen.
Doch darin ist eine weitere Verzögerung zu finden: Integrationsunwillige Nicht-EU-Bürger erhalten erst im Jahr 2022 bestimmte Sozialleistungen nicht mehr.
EINEN AUSFÜHRLICHEN ARTIKEL MIT ALLEN DETAILS DES BESCHLUSSES LESEN SIE IN DER DIENSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.
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