Beiträge für Investitionen
Wer im Sozialbereich tätig ist und Investitionen plant, wird vom Land unterstützt. Ansuchen können bis zum 31. Jänner eingereicht werden.
Wer im Sozialbereich in Südtirol tätig ist und als private oder öffentliche Körperschaft ohne Gewinnabsicht oder als Sozialgenossenschaft vom Typ A agiert, kann bis zum 31. Jänner (12.00 Uhr bei händischer Abgabe) um einen Beitrag für Investitionen ansuchen.
Dies gilt für unterschiedliche Tätigkeitsfelder des Sozialen, vom Bereich der Minderjährigen, über Frauen in Schwierigkeiten und Familienberatungsstellen, über Investitionen im Bereich der sozialen Inklusion, Senioren, Behinderung, Sozialpsychologie oder Abhängigkeitserkrankungen. Die Ansuchen sind an die jeweils zuständigen Ämter zu richten.
Alle Informationen darüber, welche Unterlagen notwendig sind und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, gibt es auf der Webseite des Landes unter www.provinz.bz.it/soziales im Bereich Sozialbereich/Beiträge. Fragen beantworten auch die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Fachbereiche:
Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion:
Bereich Minderjährige sowie Frauen in Schwierigkeiten und Familienberatungsstellen: Alessia Brunetti (Tel. 0471 418 235 oder [email protected]);
Bereich Soziale Inklusion: Manuela Lafogler (Tel. 0471 418 241 oder [email protected]) und Taina Pescarin (Tel. 0471 418 239 oder [email protected])
Amt für Senioren und Sozialsprengel:
Bereich Investitionen und Bereich Investitionen Senioren: Doris Lanznaster (Tel. 0471 418 258 oder [email protected]);
Bereich Bewegliche medizinische Investitionsgüter für Seniorenwohnheime: Evi Waschgler (Tel. 0471 418 266 oder [email protected])
Amt für Menschen mit Behinderungen:
Bereich Behinderung, Sozialpsychiatrie und Abhängigkeitserkrankungen: Hubert Morandell (Tel. 0471 4182 78 oder [email protected])
Alle drei Landesämter befinden sich in Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1.
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