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Achammer macht Ernst

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Die Landesregierung will in ihrer letzten Sitzung des Jahres den Beschluss zur Umsetzung des Prinzips „Integration durch Leistung“ fassen: Integrationsunwillige Nicht-EU-Bürger erhalten bestimmte Sozialleistungen nicht mehr.

von Heinrich Schwarz

Mehrmals wurde der Startpunkt bereits verschoben, aber mit Jahresbeginn 2020 soll es nun definitiv klappen: Das Konzept „Integration durch Leistung“ wird umgesetzt. „Am 30. Dezember kommt der Beschluss in die Landesregierung“, kündigt Integrationslandesrat Philipp Achammer an.

„Integration durch Leistung“ sieht vor, dass das Land bestimmte Integrationsangebote schafft, die für Nicht-EU-Bürger verpflichtend sind, wenn sie in den Genuss bestimmter Sozialleistungen des Landes kommen wollen. Sozialleistungen werden somit an die Integrationsbereitschaft der Migranten geknüpft.

Es gibt drei Voraussetzungen. Erstens müssen Nicht-EU-Bürger entweder die Kenntnis einer der zwei Landessprachen nachweisen oder aber den Besuch eines Sprachkurses in einer der zwei Sprachen. Wenn jemand schon Deutsch oder Italienisch spricht, werden die Kenntnisse über eine zuständige Stelle verifiziert.

Zweitens muss ein Integrationskurs besucht werden. Ursprünglich wollte das Land den staatlich vorgesehenen Staatsbürgerschaftskurs um ein Modul ergänzen, entschied dann aber, einen eigenen Integrationskurs anzubieten, der über die Weiterbildungsorganisationen organisiert werden soll.

Diese beiden Voraussetzungen müssen laut dem Plan von Philipp Achammer schon beim Ansuchen um eine betroffene Sozialleistung vorgewiesen werden.

Und drittens muss die Schulpflicht der Kinder erfüllt werden. Tatsache ist nämlich, dass Migrantenkinder häufig unentschuldigte Abwesenheiten über einen längeren Zeitraum aufweisen. In solchen Fällen soll eine Meldung an die Jugendgerichtsbarkeit erfolgen. In der Folge werden die Sozialleistungen prozentuell reduziert bzw. gestrichen.

Ein wesentlicher Punkt ist für die Landesregierung auch, dass die Voraussetzungen nicht nur vom Mann erfüllt werden müssen, sondern auch von der Frau. „Erklärtes Ziel ist es, auch zu Müttern hinzukommen, die keinen Kurs besuchen können, wollen oder dürfen – und sie damit zum Zweck der Integration aus dem Verborgenen herauszuholen“, erklärte Achammer in einem früheren Interview.

An die Integrationsbereitschaft geknüpft werden „nur“ sogenannte Zusatzleistungen. Grundleistungen wie das Lebensminimum und medizinische Versorgung sind ausgenommen. Als Zusatzleistungen gelten etwa das Familiengeld und womöglich auch der Mietbeitrag. „Letzte Details werden in diesen Tagen noch geklärt“, sagt Philipp Achammer.

Vorgesehen ist eine Informationskampagne für Nicht-EU-Bürger sowie eine noch zu definierende Übergangsphase, in der die Integrations- und Sprachkurse besucht werden können, ehe dann bei den Ansuchen um Zusatzleistungen kontrolliert wird.

Die Dauer der Übergangsphase hängt auch davon ab, bis wann die informatische Lösung für die Kontrolle der Voraussetzungen fertiggestellt ist. Laut dem Landesrat ist es eine komplexe Angelegenheit.

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