„Unnötige Befragung“
Der Bauernbund kritisiert eine von nationalen Statistikinstitut durchgeführt Online-Befragung zum Viehbestand.
Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Büffel: Das Nationalinstitut für Statistik führt eine staatsweite Erhebung des Viehbestandes zum 1. Dezember 2019 durch. Angeschrieben wurden auch Viehwirtschaftsbetriebe in Südtirol. Kein Verständnis dafür hat der Südtiroler Bauernbund – und zwar aus mehreren Gründen.
Bis 20. Jänner 2020 haben staatsweit Landwirtschaftsbetriebe, die Vieh halten, noch Zeit, den Fragebogen zum Viehbestand digital auszufüllen. Abgefragt wird u. a. die Zahl der Schweine über 20 kg, die Zahl der Kälber zwischen einem und zwei Jahren oder die Anzahl an Milchschafen und „sonstigen“ Ziegen.
Kein Verständnis für die Online-Befragung hat der Südtiroler Bauernbund. „Die Befragung ist unnötig, da laufend aktualisierte Daten bereits vorliegen. Ein Blick in die Viehdatenbank würde für die allermeisten Daten genügen“, ärgert sich Bauernbund-Obmann Leo Tiefenthaler. Es mache keinen Sinn, dieselben Daten immer wieder abzufragen. Besonders vor dem Hintergrund, dass regelmäßig Vereinfachungen und Bürokratieabbau versprochen werden, sei diese Aktion des ISTAT mehr als unverständlich, so Tiefenthaler.
Zudem zeige die Erfahrung, dass nationale Umfragen immer komplizierter sind als zunächst angenommen und zeitaufwändig.
Verwundert ist der SBB auch, dass das Landesstatistikinstitut ASTAT auf Nachfrage kaum Informationen hatte.
Dennoch sollten die ausgewählten Betriebsleiter den Fragenbogen ausfüllen, selbst wenn sie ihre Tätigkeit eingestellt haben oder vorübergehend nicht aktiv sind. „Das Ausfüllen des Fragebogens ist eine Pflicht. Wer ihn nicht ausfüllt, riskiert eine Verwaltungsstrafe, auch wenn in der Regel kaum Strafen ausgestellt werden“, so Tiefenthaler.
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Kommentare (5)
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ostern
@franz1
Was würden die Bauern ohne den „ehrlichen“ Steuerzahler in Südtirol tun?
Keine Previlegien, keine Beiträge, kaum IMU , kaum IRPEF, kein Schadenersatz bei Ernteausfall(auch für heuer schon geplant) keine INPS – Einzahlungen für Bergbauern usw.
Wie lange muss sich der Arbeitnehmer (und Steuerzahler) das noch gefallen lassen?