1,5 Millionen Schmerzensgeld
Die Eltern von Alexandra Riffesser und die beiden gemeinsamen Töchter und fordern von Johannes Beutel 1,5 Millionen Euro Schmerzensgeld – das er nie zahlen wird können. Sein Verteidiger hofft auf allgemein mildernde Umstände und ein Strafmaß um 16 Jahre Haft.
Von Thomas Vikoler
Sollte Johannes Beutel einmal aus dem Gefängnis entlassen werden, wird er sich kaum der Geldforderungen erwehren können, welche seine Verwandtschaft an ihn gestellt hat. Denn derzeit hat er laut seinem Anwalt Alessandro Tonon kein Geld, um Schmerzensgeld zu zahlen. Er befindet sich seit September 2018 in U-Haft und verfügt über kein nennenswertes Vermögen. „Er hat alles für seine Familie ausgegeben“, sagt der Verteidiger.
Denn bei der gestrigen Vorverhandlung am Landesgericht zum Mordfall Alexandra Riffesser meldeten jedenfalls fünf Zivilparteien Ansprüche auf Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz an: Die Mutter und der Vater der von Beutel mit über 41 Messerstichen getöteten Frau, ihre beiden minderjährigen Töchter, deren Vater Beutel ist, und ihre 29-jährige Schwester. Sie fordern, gemäß Mailänder Tabelle, über ihren Anwalt Federico Fava jeweils 330.000 Euro Schmerzensgeld. Die Schwester von Alexandra Riffesser, die von Ivan Rampelotto vertreten wird, 175.000 Euro.
Beutels Verteidigung hat gestern ein verkürztes Verfahren beantragt, das ihm von Richter Emilio Schönsberg auch zugestanden wurde. Es bringt dem 39-jährigen Vorarlberger ein garantiertes Drittel Strafnachlass.
Hier beginnen bereits die Rechnungen über das Strafmaß, das am Ende gegen Beutel verhängt werden wird. Das Urteil ergeht voraussichtlich am 14. Februar, der übernächsten Verhandlung.
Die Staatsanwaltschaft wirft Beutel, der die Tat gestanden hat, eine zweifach erschwerte (Verwandtschaft und Grausamkeit) vorsätzliche Tötung vor und wird auf der nächsten Verhandlung am 13. Februar voraussichtlich eine lebenslange Haftstrafe beantragen.
Die Verteidigung bestreitet den Vorwurf der Grausamkeit der Tat und rechnet damit, dass Richter Emilio Schönsberg allgemein mildernde Umstände zugesteht. „Wie bereits der psychiatrische Gerichtsgutachter festgestellt hat, wurde die Tat im Affekt verübt. Das passt mit Grausamkeit nicht zusammen“, sagt Verteidiger Tonon.
Allgemein mildernde Umstände verdiene sein Mandant, weil er bisher nie straffällig war, sagt betont der Anwalt, der neben Marco Ferretti Beutel verteidigt. Außerdem müsse berücksichtigt werden, in welchem Beziehungskontext die Tat verübt wurde: Beutel habe die Ehe mit Alexandra Riffesser beenden wollen – nicht erst seit der Entdeckung von intimen Fotos am Tablet seiner Frau am Tag des Mordes von Gratsch (24. September 2018). Bereits zuvor sei er häufig von ihr provoziert worden.
Folgt Richter Schönsberg den Anträgen der Verteidigung, dürfte die Haftstrafe für Beutel ausgesprochen mild ausfallen: Ein Strafmaß um die 16 Jahre, das Drittel Strafnachlass für das verkürzte Verfahren bereits eingerechnet.
Mildernde Umstände für die Auszahlung der Zivilpartei sind freilich nicht drin. Bisher gab es keinen Vorschlag der Beutel-Verteidiger an die nunmehrigen Zivilparteien.
Auch weil offensichtlich kein Vermögen vorhanden ist.
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Kommentare (2)
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sabine
es hat keine Sinn mehr von diesem Mensch so viel Geld zu verlangen. Wie soll er es aufbringen, zudem noch im Knast? Geld würd hier auch nix mehr gutmachen. Dieser Mensch ist einfach nur irr, eine verlorene Existenz die an der begangenen Sünde zerbrechen wird.