Freispruch für Colli
Der Kastelruther Bürgermeister Andreas Colli wurde vom Vorwurf freigesprochen, eine Mitschuld am Absturz eines Carabinieri-Dienstwagens zu haben. Im Gegenteil.
Von Thomas Vikoler
Das Urteil, das den Bürgermeister voll entlastet (und der Kastelruther Gemeindekasse eine Ausgabe von 1.725 Euro verursacht), ließ lange auf sich warten. Die Verhandlung zu dem vermeintlichen Schadensfall fand im Februar statt, nun, kurz vor Weihnachten, liegt die Entscheidung der rechtsprechenden Sektion des Bozner Rechnungshofes vor.
Mit einem eindeutigen Ergebnis: Der Kastelruther SVP-Bürgermeister Andreas Colli muss nicht für den Schaden aufkommen, den der Absturz eines Carabinieri-Dienstwagens am 23. Jänner 2017 verursacht hat.
Gleichzeitig ein wichtiges Urteil für alle Bürgermeister im Lande, die nicht ständig über die Sicherheit von Gemeindestraßen wachen können.
Die vom Fall betroffene Straße ist die Forststraße durch das abgelegene Jendertal zwischen Seiser Alm und St. Christina. Dort rutsche ein Subaru Forester 4×4 mit zwei Carabinieri an Bord auf einer Eisplatte aus und sauste rund 20 Meter in die Tiefe. Der Dienstwagen wurde dabei schwer beschädigt, die beiden Beamten wie durch ein Wunder lediglich leicht verletzt. Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof geht davon aus, dass Colli als Zuständiger für die Sicherheit in der Gemeinde für den finanziellen Schaden in Höhe von 4.400 aufkommen müsse (3.700 Euro für das zerstörte Dienstauto, den Rest für den Dienstausfall der beiden verletzten Carabinieri). Als indirektes Schuldeingeständnis sieht die Staatsanwaltschaft eine Verfügung Collis, mit der die Straße durch das Jendertal zwei Tage nach dem Absturz für den Autoverkehr gesperrt wurde.
Das war sie – mit Ausnahmen – bereits zuvor, heißt es nun im Urteil des Rechnungshofes, es gälten die Einschränkungen des Gebietsplanes für die Seiser Alm. Außerdem hätten die beiden Carabinieri für ihre Patrouillenfahrt die „längste, gefährlichste und umständlichste Variante“ gewählt. Logischer wäre es gewesen, so schreibt die ortskundige Urteilsverfasserin Irene Thomaseth, über die sichere Seiseralm-Straße zu fahren. Stattdessen hätten sich die beiden Carabinieri „abenteuerlicherweise“ über die Forststraße gewagt.
In ihrem Dienstbericht hatten die beiden Verunfallten die Fahrt über das Jendertal zu rechtfertigen versucht. Laut Urteilsbegründung sind sie aber auf eigene Faust, also ohne jegliche Notwendigkeit, über die abgelegene Forststraße in Richtung Sankt Christina gefahren. „Warum sollte dafür der Bürgermeister verantwortlich gemacht werden? Dafür gibt es weder eine logische noch eine juristische Begründung“, hießt es im Urteil. Für die Richter besteht also kein Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen.
In einem weiteren Punkt wurde die Anklage, vertreten von Daniele Morgante, ebenfalls widerlegt: Sie hatte behauptet, die Eisplatte, auf der der Subaru ausrutschte, sei von Neuschnee verdeckt gewesen. Die von Verteidiger Alfred Mulser eingebrachte Fotodokumentation beweist für die Rechnungshof-Richter das Gegenteil. Dort und auch an anderen Stellen des Forstweges sind größere Eisplatten sichtbar.
Die Verteidigungskosten des Bürgermeisters muss laut Urteil seine Behörde, die Gemeinde Kastelruth, übernehmen. Wie erwähnt, 1.725 Euro.
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Kommentare (11)
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paul1
Es ist schon erbärmlich, dass immer und überall ein Schuldiger gesucht wird, sei es auf Schipisten, Autofahrten, Freizeitsport, Wanderungen, bei Grundbesitzer und Landwirten auch wenn sich Wanderer nicht an die Wege halten, bei vereisten Strassen bzw.. Gehsteige….. usw. auch wenn sehr viele Personen und Kläger die Gefahr selber suchen, eine Situation wie in Amerika. Nehme schon seit langer Zeit niemand mehr den ich nicht kenne als Anhalter mit. Wer einen Schuldigen sucht wird ihn immer finden, egal in welcher Situation ohne dies ohne Rücksicht. Hauptsache sie können auf Schadenersatz klagen.
criticus
Abgelegene eisige Forststraße, was gibt es da für die Carabinieri zu kontrollieren?
Grödel anziehen und zu Fuß gehen wäre besser gewesen.