Die Vorverhandlung
Am Montag werden die Verteidiger von Johannes Beutel ein verkürztes Verfahren beantragen.
von Thomas Vikoler
Urteil wird es in der Vorverhandlung am kommenden Montag vor Vorverhandlungsrichter Emilio Schönsberg keines geben, aber einen Antrag der Verteidigung auf ein verkürztes Verfahren. Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft gegen den Vorarlberger Johannes Beutel Anklage wegen vorsätzlicher, zweifach erschwerter Tötung seiner Frau Alexandra Riffesser im Herbst 2018 erhoben. Ein Gutachter hat den 39-Jährigen für voll zurechnungsfähig erklärt, weshalb er angesichts der eindeutigen Beweislage mit einer jahrzehntelangen Haftstrafe rechnen muss. Ein verkürztes Verfahren bringt – weil der Mord vor dem Inkrafttreten einer neuen Bestimmung im April verübt wurde – automatisch einen Strafnachlass von einem Drittel.
Weil der Richter erst über die Zulassung des verkürzten Verfahrens entscheiden muss, ist davon auszugehen, dass die Verhandlung am Montag auf das neue Jahr vertagt wird.
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