Die Gewerbe-Suiten
Auch das kommt vor im Tourismusland Südtirol – ein Hotel, das sich in einem Gewerbegebiet erweitert. Ein Beispiel aus Kastelruth, das dort auch nach einem Einschreiten von Gemeinde und Staatsanwaltschaft weiter für Wirbel sorgt.
Von Thomas Vikoler
Die Lage des Hotels ist eher ungewöhnlich: Es liegt im Ortsbereich, ist aber umgeben von Handwerksbetrieben. Aber das Tourismusdorf Kastelruth hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark entwickelt und der Raum ist offenbar knapp.
Das musste sich auch der Inhaber des Hotels gedacht haben, als er vor einigen Jahren das Gebäude eines benachbarten Handwerksbetriebs (über eine Leasingfirma) erwarb. In der Immobilie, in der früher Fliesen gelagert wurden, entstanden aufgrund eines genehmigten Projekts mehrere luxuriöse Zimmer inklusive Whirlpool.
Verbunden über eine Brücke mit dem Haupthaus.
Etwas, das den benachbarten Handwerkern und schließlich der Gemeindeverwaltung von Kastelruth nicht verborgen blieb: Das Bauamt führte im Frühjahr vergangenen Jahres im Hotel am Rande der Gewerbezone eine Kontrolle durch und siehe da: Im ehemaligen Fliesenlager wurden Personen angetroffen, die dort nicht dauerhaft wohnten. Außerdem wurde fotografisch festgehalten, dass die luxuriösen Zimmer nummeriert waren. Ähnlich wie die Hotelzimmer im Hauptgebäude.
Laut Protokoll ein Fall von unerlaubter Änderung der Zweckbestimmung. Ein Betriebsgebäude in einem Gewerbegebiet darf jedenfalls nicht für die Unterbringung von Hotelgästen genutzt werden. Außerdem wurden bei der Inspektion einige kleinere Abweichungen vom genehmigten Projekt festgestellt.
Der Fall wurde schließlich der Staatsanwaltschaft gemeldet. Diese verhängte gegen den Inhaber des Hotels einen Strafbefehl wegen Änderung der Zweckbestimmung und rechtswidrige Bauführung, gegen den Einspruch eingelegt wurde. Das Strafverfahren behängt nun in einem Hauptverfahren am Landesgericht Bozen. Die Gemeinde Kastelruth hat das Verfahren inzwischen nach einer Stellungnahme und einem Sanierungsprojekt genehmigt.
Die Aktivitäten um das zugekaufte Gebäude werden aber weiterhin von den Nachbarn, sprich Handwerkern, beäugt. Etwa zuletzt die Errichtung einer Metallbrücke zwischen dem Hotel und dem Nebengebäude in der Gewerbezone. „Wir mussten die Brücke aus Sicherheitsgründen erneuern“, rechtfertigt sich der Hotelier gegenüber der TAGESZEITUNG.
Und er versichert, dass die Suiten im Nachbargebäude nicht an Gäste vermietet würden. Sie stünden entweder leer oder würden als Privatwohnung bzw. Personalzimmer genutzt, denn das sei erlaubt. Schließlich gebe es eine reguläre Benützungsgenehmigung. Allerdings fügt der Eigentümer hinzu, dass er die Räumlichkeiten jederzeit auch Freunden überlassen könne.
Da wird es, rechtlich gesehen, wieder brenzlig. Die Gemeinde Kastelruth müsste praktisch ständig kontrollieren, ob sich unter den Nutzern des ehemaligen Fliesenlagers nicht doch zahlende Gäste befinden.
Der Hotelier bemüht sich seit einiger Zeit bei der Gemeinde Kastelruth um eine Ausweisung einer Hotelzone im Gewerbegebiet. Doch die Verwaltung blockte das Ansuchen bisher ab, der Gemeinderat wurde nicht damit befasst.
Der Hotelier ist weiterhin davon überzeugt, dass ihm die Umwidmung gelingt. Womit er indirekt eingesteht, dass der Bau der Suiten von Anfang an auf eine touristische Nutzung ausgerichtet war.
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Kommentare (5)
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andreas
Ich finde es lobenswert vom Hotelier, dass er die Personalwohnung mit Whirlpool ausrüstet und so seine Wertschätzung für sein Personal zeigt und nicht mit bauernschlauen Ausreden sich zusätzliche Zimmer zum Vermieten erschleichen möchte.
Dem Bürgermeister Colli ist auch zu danken, dass er solche Bauvorhaben unterstützt und nicht nur nach der Pfeife der Wirtschaftslobby tanzt.
leser
Ja anderle
Stundenzimmer brauchts immer oder?
Eine ruhe im whirlpool muss man sich gönnen können