Rechnung für Seppi
Der frühere Landtagsabgeordnete Donato Seppi (Unitalia) hat laut Rechnungshof-Urteil 25.054 Euro an Fraktionsgeldern zweckentfremdet.
Das Urteil war (beinahe) vorauszusehen. Am Rechnungshof waren weitere (Ex)Landtagsabgeordnete wie Elena Artioli und Alessandro Urzì bereits wegen Zweckentfremdung von Fraktionsgeldern mit ähnlicher Sachlage verurteilt worden. Nun ist Donato Seppi (Unitalia) an der Reihe. Allerdings liegt die Summe, die er laut Urteil dem Landtag zurückzahlen muss, weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft hatte von Seppi die Rückzahlung von 132.480 Euro gefordert. Zahlen muss er nun laut Urteil 25.054,59 Euro und zwar für die Jahre 2012 (24.707 Euro) und 2013 (346 Euro).
Als einzigem Vertreter von Unitalia erhielt Seppi monatlich Fraktionsgelder, für deren Abrechnung bis 2012 eine Eigenerklärung reichte. Aufgrund des Monti-Dekrets mussten die Fraktionen detailliert auflisten, wofür sie das Geld ausgegeben haben. Was Seppi laut Urteilsbegründung aber weiterhin nicht tat. Die Richter schreiben, der nunmehrige Bürgermeister von Ruffrè-Mendola, habe schwer fahrlässig und mit „unentschuldbarer Oberflächlichkeit“ gehandelt. Beanstandet werden auch wiederholte Barabhebungen vom Fraktionskonto, für die es keine Belege gibt.
Die Verteidigung Seppis hatte Argumentiert, dass in der Legislaturperiode 2008-2013 für Fraktionsgelder des Landtages keine Belegpflicht bestand.
Der ehemalige Unitalia-Abgeordnete wurde auch zur Zahlung von 914,49 Euro an Prozesspesen zugunsten des Staates verurteilt.
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