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Der Sparplan

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Personal, Vergaben, IT und Fahrzeuge: Wie das Land in den nächsten Jahren die Ausgaben eindämmen will.

von Heinrich Schwarz

Die Landesregierung hat Richtlinien und Maßnahmen zur Eindämmung der öffentlichen Ausgaben genehmigt. Es ist angesichts der steigenden Kosten bei relativ gleichbleibenden Haushaltsmitteln nämlich Sparen angesagt, um die wichtigsten Dienste und Förderungen auch in Zukunft noch in zumindest derselben Qualität gewährleisten zu können.

Der sechsseitige Sparplan beginnt beim Personal: „Die Personalaufnahmen müssen insbesondere im Verwaltungsbereich eingeschränkt werden, mit der Ausnahme von der Aufnahme mit angemessener Begründung.“ Bekanntlich machen dem Land unter anderem die steigenden Personalausgaben – vor allem nach Unterzeichnung des jüngsten Kollektivvertrages – zu schaffen.

Weiters heißt es im Dokument, dass Urlaubstage, Ruhepausen und Freistellungen, die dem Personal zur Verfügung stehen, keinesfalls mittels entsprechender Besoldung ersetzt werden dürfen. Auch nicht wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Aufträge an externe Mitarbeiter sollen eingeschränkt werden. Um derartige Ausgaben zu vermeiden, sollen interne Ressourcen weitergebildet werden. „Ziel der externen Beauftragungen muss in jedem Fall der Erwerb des Know-how sein, um das eigene interne Personal auszubilden“, lautet eine Vorgabe.

Bei öffentlichen Vergaben sollen die Synergieeffekte, die die Vergabeagentur AOV ermöglicht, verstärkt genutzt werden. Ein aktuelles Beispiel: Da zu Jahresende die Konvention für die Vergabe des Schatzsamts- und Kassadienstes ausläuft, wird die AOV eine Rahmenvereinbarung für die Vergabe dieser Dienstleistung ausschreiben. Die öffentlichen Verwaltungen können beitreten, um die Vorbereitung eines eigenen Verfahrens zu vermeiden und damit Zeit und Personal einzusparen.

Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (ICT) will das Land die derzeitigen und künftigen Systeme standardisieren. Alle ICT-Käufe – Hardware und Software – müssen mit dem Direktor der IT-Abteilung des Landes vereinbart werden.

Bei der Schuldeneintreibung sollen die Verwaltungen nicht lange nachsichtig sein: Sie werden angehalten, ihre Forderungen ständig zu überwachen und – wenn nötig – die Eintreibungsmaßnahmen zu aktivieren und auf die Südtiroler Einzugsdienste zurückzugreifen.

Ein weiterer Punkt des Sparplans: „Die Ausgaben für Publikationen, Werbematerial, Einladungsschreiben und damit verbundene Postausgaben müssen reduziert werden.“

Stattdessen soll die Entwicklung digitaler Produkte und Dienstleistungen gefördert werden, „um nicht nur die Interaktion zwischen Verwaltungen und Bürgern zu vereinfachen, zu erleichtern und zu rationalisieren, sondern auch die Verbreitung und Bekanntmachung von Informationen in Echtzeit zu verbessern und gleichzeitig die Arbeit des zuständigen Verwaltungspersonals zu verringern und zu erleichtern.“

Der letzte Punkt im von der Landesregierung genehmigten Spar-Dokument betrifft den Fuhrpark: „Eine Bewertung und Überprüfung des bestehenden Fuhrparks im Hinblick auf dessen Angemessenheit und den Bedarf der Einrichtungen ist unerlässlich. Nicht nur, um den tatsächlichen zukünftigen Bedarf zu ermitteln, sondern auch, um die Kosten des aktuellen Fuhrparks zu quantifizieren.“

Bei der Analyse seien sowohl die Kosten für die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der bereits im Besitz der Verwaltung befindlichen Fahrzeuge als auch die tatsächliche Nutzung der Fahrzeuge zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Maßnahmen zur weiteren Reduzierung des Fuhrparks ergriffen werden. „Vorrangig sollten Fahrzeuge der höchsten Schadstoffklassen Euro 0, 1, 2 und 3 außer Betrieb gesetzt werden“, heißt es im Dokument.

Und: „Vor dem Kauf neuer Autos sollten mögliche Alternativen in Betracht gezogen werden (z.B. Langzeitmiete, Carsharing zwischen den Verwaltungen).“

Nutzfahrzeuge und solche, die für den reibungslosen Ablauf der institutionellen Tätigkeiten unerlässlich sind, seien von diesen Maßnahmen nicht unmittelbar betroffen.

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