Rückschlag für Schwazer
Das Bundesgericht Lausanne hat am Dienstag den Antrag auf Erlass einer Dringlichkeitsmaßnahme im Fall Alex Schwazer abgewiesen.
Das Bundesgericht Lausanne hat den Antrag auf Erlass einer Dringlichkeitsmaßnahme im Fall Alex Schwazer abgewiesen.
Dies wurde am Dienstagvormittag bekannt.
Jetzt wollen sich die Anwälte des Gehers aus Kalch an den Bundesgerichtshof wenden.
Die Kanzlei Brandstätter hat folgende Stellungnahme veröffentlicht:
„Wir teilen mit, dass das Bundesgericht Lausanne den Antrag auf Erlass einer Dringlichkeitsmaßnahme, bei der derzeitigen Faktenlage nicht stattgegeben hat, da der Antrag nicht mit „größtmöglicher Wahrscheinlichkeit“ begründet werden konnte, d.h. der nötige Beweiskonnte nicht mit absoluter Sicherheit erbracht werden.
Auf Basis dieser Begründung wird Alex Schwazer das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in der festen Überzeugung weiterführen, weitere Beweise für den Erlass der beantragten Dringlichkeitsmaßnahme und für die Manipulation der am 01.01.2016 entnommenen Proben begründen zu können.“
Kommentare (7)
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