Du befindest dich hier: Home » News » Schatzers Veto

Schatzers Veto


Die Grünen wollen die Bürgerklage als „Schutzinstrument“ gegen das neue Urbanistikgesetz wieder einführen – doch der Gemeindenverband stellt sich ihnen in den Weg.

Von Matthias Kofler

Wenige Tage nach Verabschiedung des neuen Urbanistikgesetzes muss sich der Landtag erneut mit der Raumordnung befassen. Die zuständige 2. Gesetzgebungskommission behandelt heute einen Gesetzentwurf der Grünen, mit dem die sogenannte „Bürgerklage“ wieder eingeführt werden soll.

Der Hintergrund: Das Theiner-Gesetz von 2018 hatte – so Riccardo Dello Sbarba — ein „entscheidendes Manko in Bezug auf die Rechte des kleinen Mannes und der kleinen Frau“. Denn: Die Bürger haben nicht mehr die Möglichkeit, eine Bürgerklage einzulegen. Im „alten“ Landesraumordnungsgesetz von 1997 war noch vorgesehen, dass jeder Südtiroler bei der Landesregierung Einspruch erheben darf, wenn Entwürfe, Durchführungen usw. von Arbeiten im Widerspruch zu Bestimmungen des Gesetzes stehen. „Jenen Menschen, die beispielsweise durch die Bautätigkeiten ihrer Nachbarn eine Beschneidung ihrer Rechte erfuhren, hatten so die Möglichkeit, dass auf relativ unkompliziertem Wege Abhilfe geschaffen werden konnte“, erinnert sich der Grüne.

Da dieses Instrument weder im Theiner- noch im neuen Kuenzer-Gesetz mehr vorgesehen ist, bleibt den Bürgern keine andere Möglichkeit, einen Rekurs gegen eine Baukonzession einzureichen, außer vor Gericht zu ziehen. Das neue „Raum und Landschaft“-Gesetz sieht lediglich vor, dass Betroffene, die von den rechtswidrigen Bautätigkeiten Dritter in Mitleidenschaft gezogen wurden, zum Bürgermeister gehen können. Dieser kann den Verwaltungsakt im Selbstschutzweg annullieren.

„Wie im Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft des Jahres 2018 jedoch zu lesen ist, wurde in den letzten Jahren immer wieder deutlich, dass Bürgermeister den Sachverhalt meistens nicht mehr überprüfen, sobald die Baukonzession ausgestellt wurde. Stattdessen würde den Menschen oft der gerichtliche Weg aufgezeigt“, bemängelt Dello Sbarba.
Mit dem Grünen-Gesetz soll die „Bürgerklage“ wieder ins Urbanistikgesetz eingeführt werden, um – so Dello Sbarba – dieses „ein Stück weit gerechter zu machen“.

Dem Entwurf werden aber nur geringe Erfolgsaussichten eingeräumt. Der Gemeindenverband hat nämlich bereits ein Veto eingelegt. In seinem negativen Gutachten schreibt Präsident Andreas Schatzer: „Jene BürgerInnen, welche ein direktes oder indirektes Interesse am Bauvorhaben haben, können um die Einbindung in das Verwaltungsverfahren ansuchen. Andere Personen können der Verwaltung eine vermeintliche Unregelmäßigkeit melden und die Verwaltung kann, nachdem sie die Sachlage bewertet hat, eine getroffene Maßnahme im Selbstschutzwege annullieren. Außerdem wäre eine Bürgerklage mit großem Aufwand verbunden, da gleichzeitig auch der Gerichtsweg beschritten werden muss, damit die Rekursfristen nicht durch Zeitablauf verfallen.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (14)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.

2025 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen