Schatzers Veto
Die Grünen wollen die Bürgerklage als „Schutzinstrument“ gegen das neue Urbanistikgesetz wieder einführen – doch der Gemeindenverband stellt sich ihnen in den Weg.
Von Matthias Kofler
Wenige Tage nach Verabschiedung des neuen Urbanistikgesetzes muss sich der Landtag erneut mit der Raumordnung befassen. Die zuständige 2. Gesetzgebungskommission behandelt heute einen Gesetzentwurf der Grünen, mit dem die sogenannte „Bürgerklage“ wieder eingeführt werden soll.
Der Hintergrund: Das Theiner-Gesetz von 2018 hatte – so Riccardo Dello Sbarba — ein „entscheidendes Manko in Bezug auf die Rechte des kleinen Mannes und der kleinen Frau“. Denn: Die Bürger haben nicht mehr die Möglichkeit, eine Bürgerklage einzulegen. Im „alten“ Landesraumordnungsgesetz von 1997 war noch vorgesehen, dass jeder Südtiroler bei der Landesregierung Einspruch erheben darf, wenn Entwürfe, Durchführungen usw. von Arbeiten im Widerspruch zu Bestimmungen des Gesetzes stehen. „Jenen Menschen, die beispielsweise durch die Bautätigkeiten ihrer Nachbarn eine Beschneidung ihrer Rechte erfuhren, hatten so die Möglichkeit, dass auf relativ unkompliziertem Wege Abhilfe geschaffen werden konnte“, erinnert sich der Grüne.
Da dieses Instrument weder im Theiner- noch im neuen Kuenzer-Gesetz mehr vorgesehen ist, bleibt den Bürgern keine andere Möglichkeit, einen Rekurs gegen eine Baukonzession einzureichen, außer vor Gericht zu ziehen. Das neue „Raum und Landschaft“-Gesetz sieht lediglich vor, dass Betroffene, die von den rechtswidrigen Bautätigkeiten Dritter in Mitleidenschaft gezogen wurden, zum Bürgermeister gehen können. Dieser kann den Verwaltungsakt im Selbstschutzweg annullieren.
„Wie im Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft des Jahres 2018 jedoch zu lesen ist, wurde in den letzten Jahren immer wieder deutlich, dass Bürgermeister den Sachverhalt meistens nicht mehr überprüfen, sobald die Baukonzession ausgestellt wurde. Stattdessen würde den Menschen oft der gerichtliche Weg aufgezeigt“, bemängelt Dello Sbarba.
Mit dem Grünen-Gesetz soll die „Bürgerklage“ wieder ins Urbanistikgesetz eingeführt werden, um – so Dello Sbarba – dieses „ein Stück weit gerechter zu machen“.
Dem Entwurf werden aber nur geringe Erfolgsaussichten eingeräumt. Der Gemeindenverband hat nämlich bereits ein Veto eingelegt. In seinem negativen Gutachten schreibt Präsident Andreas Schatzer: „Jene BürgerInnen, welche ein direktes oder indirektes Interesse am Bauvorhaben haben, können um die Einbindung in das Verwaltungsverfahren ansuchen. Andere Personen können der Verwaltung eine vermeintliche Unregelmäßigkeit melden und die Verwaltung kann, nachdem sie die Sachlage bewertet hat, eine getroffene Maßnahme im Selbstschutzwege annullieren. Außerdem wäre eine Bürgerklage mit großem Aufwand verbunden, da gleichzeitig auch der Gerichtsweg beschritten werden muss, damit die Rekursfristen nicht durch Zeitablauf verfallen.“
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Kommentare (14)
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meinemeinung
da hat dieser Grüne recht, denn gibt es Unstimmigkeiten muß ich zu Gricht , also den Nachbar anzeigen, streit vorprogrammiert und von Kosten was der Bürger tragen muß ganz zu schweigen, die Gemeinde will regieren wie ein Diktator das sieht man auch beim Gemeinderat ,nicht´s zu melden ,Hände hoch für alles und es wird weiter gewurstelt.
Einen Bürgernahen Einspruch ohne lange Wege und Kosten wäre angesagt wenn schon neue Gesetze geschrieben werden Herr Schatzer
pingoballino1955
Dieser Herr Schatzer weiss genau warum er so reagiert,das liegt wohl auf der Hand,wer denken kann,wiedermal typische SVP Lobbyarbeit!!!!
george
Herr Schatzer, das stimmt überhaupt nicht, dass „mit einer Bürgerklage gleichzeitig auch der Gerichtsweg beschritten werden muss, damit die Rekursfristen nicht durch Zeitablauf verfallen.“ Ihr müsst nur die Überprüfungszeiten so einrichten, dass das Ganze hintereinander laufen kann und zwischen der Überprüfung und einer eventuellen Einklage bei Gericht eine ordentliche Zeitspanne liegt wie es bisher war. Und wieso sträubt ihr euch so dagegen Klage einzureichen? Wenn etwas ungesetzlich oder gegen die gute Ordnung ist, dann ist es auch richtig, dass von Gerichts wegen Gesetz und Ordnung wieder hergestellt werden, wenn es der Übergeher selber nicht tut oderes meint schlauerweise hinter dem Rücken zu umgehen. Schatzer müsste da Erfahrung genug haben, wie es in der Praxis läuft und die Großlobby beim Bürgermeister ohnehin immer am längeren Hebel ist.
meinemeinung
@ George und Einsprüche sollte nicht der Ausschuss bearbeiten sondern eine Fachkommission unabhängig von der Politischen Gemeindevertreter, wenn es um Bauakten geht ,die ja klar gegeben sind.
leser
Meinemeinung
Enau das ist eine der kriterien
sepp
Du wer noch nett mit bekommen hat das bei der SVP nur die lobbys zählen und der kleine mann nur zahlen soll und pappe heben
george
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass es gerecht ist, wenn solche Antidemokraten wie ‚flixoflex‘ die anfallenden Rechnungen bezahlen müssten. Dann würden ihnen die Flausen vergehen immer nur auf den Kleinen herum zu tanzen und dazu auch noch so nichtsnutzige Stänkereien von sich zu geben. 😛