Die Berufung
Im Berufungsprozess zum Mordfall Marianne Obrist lehnt das Oberlandesgericht ein psychiatrisches Gutachten über den mutmaßlichen Mörder Rabih Badr ab. Urteil am 14. Jänner.
Von Thomas Vikoler
Wenn sich die in einem erstinstanzlichen Urteil festgestellten Tatbestände schwer entkräften lassen, greift die Verteidigung in Berufungsverfahren nicht selten zu diesem Instrument: Ein psychiatrisches Gutachten zur Klärung der Zurechnungsfähigkeit des Verurteilten. Mit der Hoffnung einer zumindest teilweisen Reduzierung der Haftstrafe.
Der Verurteilte heißt in diesem Fall Rabih Badr, 35.
Der gebürtige Marokkaner war vor ziemlich genau einem Jahr am Landesgericht im Rahmen eines verkürzten Verfahrens zu 30 Jahren Haft wegen vorsätzlicher (mehrfach erschwerter) Tötung seiner Lebensgefährtin Marianne Obrist, 39, verurteilt worden. Die Bluttat ereignete sich – in mehreren Etappen – am 21. August 2017 in Obrists Wohnung in Milland. Badr räumte die Tat vor Gericht ein, sagte aber, er habe seine Partnerin nicht töten wollen. Laut erstinstanzlichem Urteil hat er die Frau mit einem Besen, einem Baseball-Schläger und schließlich mit einem Messer traktiert.
Auch aufgrund dieses Profils geht die Bozner Psychologin Franca Berti bei Badr von einer teilweisen Zurechnungsfähigkeit aus. Sie diagnostizierte bei dem mutmaßlichen Täter das Borderline-Syndrom und begründete dies u.a. mit der Erziehung Badrs durch besonders strenge Eltern. Beide Eltern sind bzw. waren von Beruf Lehrer.
Auf der Grundlage dieser Sachverständigen-Einschätzung beantragte Badrs Verteidigerin Annalisa Esposito in der Berufungsverhandlung am Montag ein psychiatrisches Gutachten zur Klärung der Zurechnungsfähigkeit des 35-Jährigen.
Ohne Erfolg. Das Oberlandes-Schwurgericht unter Vorsitz von Silvia Monaco lehnte den Antrag nach kurzer Beratung ab.
Und so kommt es am 14. Jänner, dem nächsten Verhandlungstermin, aller Voraussicht nach zur Verkündung des Urteils. Die erste Berufungsverhandlung am 18. November war vertagt worden. Zwei Geschworene konnten wegen der starken Schneefälle nicht zur Verhandlung erscheinen.
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