Das Zug-Gutachten
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen der Zugentgleisung von Mühlbach gegen zwei Personen wegen Murenabgangs. Ein Gutachter soll die Ursache herausfinden.
Es gab keine Toten und Verletzen, aber wohl einige Schrecksekunden für die Passagiere des Zuges, der am Morgen des 18. November auf der Pustertaler Zuglinie bei Mühlbach entgleiste.
Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft daraufhin eine Ermittlung eingeleitet. Zunächst wegen fahrlässigen Auslösens einer Zugkatastrophe, was inzwischen allerdings auf Verursachung eines Murenabganges zurückgestuft wurde. Gegen zwei Personen – den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks und einem Vertreter des Schienenbetreibers RFI – wird formell ermittelt.
Nun soll ein Gutachter, der heute von Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler, vereidigt wird, die Ursachen des glimpflich verlaufenen Murenabgangs an der Bahnlinie herausfinden. Auch das Volumen des von den starken Regen- und Schneefällen angeschwemmten Erdreichs.
Vom Ergebnis des Gutachtens wird abhängen, ob die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens beantragen oder von einem fahrlässigen Gefährdungsdelikt nach Artikel 450 des Strafgesetzbuches ausgehen wird
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Kommentare (3)
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george
Wenn oberhalb der Bahn mir monatelang herumgebaggert u. planiert wird, werden die Untersucher sicher nicht spinnen.