Verlängerter Energiebonus
Da das Landesgesetz „Raum und Landschaft“ vom 10. Juli 2018 nicht wie ursprünglich vorgesehen am 1. Jänner 2020, sondern erst am 1. Juli 2020 in Kraft treten wird, wird die derzeit bestehende Regelung zum Energiebonus bis zu diesem Zeitpunkt verlängert. Dies hat die Landesregierung am Dienstag auf Vorschlag von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer entschieden.
Dazu erklärt die Landesrätin: „Der Energiebonus will einerseits nachhaltige Sanierungen und Bauarbeiten fördern und ist zugleich eine wirtschaftliche Maßnahme.“
Der so genannte Energiebonus ist mit dem derzeit noch gültigen Landesraumordnungsgesetz von 1997 im Artikel 127 eingeführt worden.
Er sieht einen Kubaturbonus für jene vor, die über die vorgeschriebenen Mindeststandards hinaus die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern. Die diesbezüglichen Richtlinien zur Anwendung sind mit einem Beschluss der Landesregierung am 5. August 2014 (Nr. 964) festgelegt worden. Ihre aktuelle Gültigkeit endet mit 31. Dezember 2019.
„Es ist nicht zweckmäßig, für das halbe Jahr bis zum Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes ‚Raum und Landschaft‘ (Nr. 9/2018) am 1. Juli 2020 eine Neuregelung einzuführen“, betont Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Aus diesem Grund werde die derzeit geltende Regelung bis zum 30. Juni 2020 verlängert. „Damit schaffen wir die Voraussetzungen für einen geregelten Übergang und können somit verstärkte Rechtssicherheit gewährleisten“, unterstreicht die Landesrätin.
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