„Im Ausnahmezustand“
Für den Verteidigungs-Gutachter war Johannes Beutel zum Tatzeitpunkt teilweise zurechnungsfähig.
Im Mordfall Alexandra Rifesser gehen die Akten nun an die Staatsanwaltschaft, nachdem das Beweissicherungsverfahren zur Zurechnungsfähigkeit des geständigen Täters Johannes Beutel gestern abgeschlossen wurde.
Für den Gerichts-Sachverständigen Heinz Prast war der 44-jährige Vorarlberger zum Tatzeitpunkt (23. September 2018) bekanntlich voll zurechnungsfähig. Verteidigungsgutachter Luciano Magotti erklärte ihn hingegen für lediglich teilweise zurechnungsfähig.
Beutel habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Michele Piccolin, Gutachter der Zivilpartei, wirft dem Beschuldigten hingegen vor, nach der Tat eine psychische Zerrüttung vorgetäuscht zu haben.
Für die Zivilpartei-Anwälte war die Bluttat von Gratsch geplant, auch weil Alexandra Rifesser mit drei verschiedenen Messern getötet wurde. (tom)
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Kommentare (6)
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sabine
Die Arme, ist auf einen durch und durch kranken Typ reingefallen, und musste den höhsten Preis dafür zahlen den es nur gibt. Gott sei ihrer Seele gnädig
robby
Der Arme, ist auf eine durch und durch untreue Tipa hereingefallen, hat das nicht verkraftet und muss nun mit dieser Schuld leben. Die Richter seien dem armen Kerl gnädig.