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Doppelpass für Ausländer

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Die Grünen machen sich dafür stark, ausländische Jugendliche umfassend über ihr Recht auf Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft zu informieren. Damit soll die Integration gefördert werden.

von Matthias Kofler

Wenn es um eine zusätzliche österreichische Staatsbürgerschaft für die Südtiroler geht, vertreten die Südtiroler Grünen eine klare Haltung: Ein Doppelpass – so sind die Landtagsabgeordneten der Ökopartei überzeugt – diskriminiere die italienischsprachigen SüdtirolerInnen und gefährde die Schutzmachtfunktion Österreichs. Vor ein paar Tagen schrieb Brigitte Foppa hierzu in die WhatsApp-Gruppe der italienischen Grünen: „Ich sage euch: Nach all den schrecklichen Jahren wäre ein Grüner als Außenminister Österreichs eine wunderbare Vorstellung.“

Die Grünen sind aber nicht prinzipiell gegen den Erwerb von zusätzlichen Staatsbürgerschaften. Dies macht ein Beschlussantrag deutlich, den der Landtag in der kommenden Woche behandeln wird. Darin machen sich Riccardo Dello Sbarba und Co. dafür stark, dass das Land „Informationsmaßnahmen über den Erwerb der Staatsbürgerschaft“ setzt. Allerdings handelt es sich bei den potentiellen Antragsstellern formaljuridisch nicht um „Südtiroler“, sondern um Ausländer, die den italienischen Pass erwerben wollen.

Der Hintergrund: Das Staatsgesetz von 1992 regelt den Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft vonseiten der neuen MitbürgerInnen. Demnach können Ausländer, die in Italien geboren wurden sowie von Geburt bis zur Volljährigkeit ununterbrochen rechtmäßig in Italien ansässig waren, innerhalb eines Jahres nach Erlangung der Volljährigkeit einen Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft stellen. Dafür muss der/die Betroffene vor Erreichung des 19. Lebensjahres vor dem Standesbeamten der Wohnsitzgemeinde eine entsprechende Erklärung abgeben. Nach der Prüfung der Voraussetzungen (Geburt in Italien, ununterbrochene Ansässigkeit von Geburt bis zur Erklärungsabgabe) durch den Bürgermeister wird das Ergebnis im Staatsbürgerschaftsregister festgehalten sowie in der Geburtsurkunde vermerkt. Die Änderung der Staatsangehörigkeit wird dem Melde-, dem Wahl-, dem Musterungs- und dem Strafregisteramt sowie der Polizeidirektion mitgeteilt.

Laut den Grünen stellt der Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft die „Krönung eines erfolgreichen Integrationsprozesses“ dar, zumal dadurch für die betroffene Person genau dieselben Rechte und Pflichten eines italienischen Bürgers gelten. „Durch die Staatsangehörigkeit wird das Zugehörigkeitsgefühl eines Menschen zum erwählten Aufnahmeland gestärkt“, argumentieren Dello Sbarba und Co. Ähnlich äußern sich die Befürworter des österreichischen Doppelpasses: Auch sie sehen im Erwerb einer zusätzlichen rot-weiß-roten Staatsbürgerschaft ein Zeichen der Verbundenheit zum Vaterland Österreich.

In ihrem Antrag erläutern die Grünen, warum man diese beiden Themen – Doppelpass für Südtiroler und italienische Staatsbürgerschaft für Ausländer – aber nicht gleichsetzen sollte: Der Erwerb der Staatsangehörigkeit sei für die in Italien geborenen und aufgewachsenen Kinder, deren Eltern Ausländer sind, sprich für die sogenannte zweite Generation, besonders wichtig. „Integrationspolitik – so gut sie auch ist – geht und fällt mit den Jugendlichen. In Italien wird diese Möglichkeit dank der oben genannten Bestimmung gewährt; allerdings ist dafür eine begrenzte Zeit vorgesehen, denn sie muss vor dem 19. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Die Gefahr, dass die frischgebackenen Volljährigen sich diese Möglichkeit wegen mangelnder Information entgehen lassen, ist hoch“, warnen die Grünen. Aus diesem Grund sei es Aufgabe der Institutionen, die Betroffenen über dieses Recht zu informieren, zumal die Erlangung der Staatsbürgerschaft ein wesentlicher Schritt hin zur Integration darstelle und daher auch im Interesse der gesamten Gesellschaft sei.

Sollte der Landtag ihren Beschlussantrag in der kommenden Woche gutheißen, wird die Landesregierung verpflichtet, dafür zu sorgen, „dass jede in Italien geborene und in Südtirol ansässige Person, deren Eltern Ausländer sind, mit Vollendung des 18. Lebensjahres gebührend – gegebenenfalls auch mittels schriftlicher Mitteilung, die an die Betroffenen zu richten ist – über das Recht auf Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft innerhalb des 19. Lebensjahres sowie über das hierfür vorgesehene Verfahren informiert wird.“

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