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Die Renten-Millionäre


Die Politiker-Renten werden von nun an nach dem Beitragssystem berechnet. Den ehemaligen Abgeordneten, die in den nächsten Jahren in Pension gehen, winken Abgeltungen in Millionen-Höhe.

von Matthias Kofler

Der Regionalrat hat am späten Mittwochabend ein neues Leibrenten-Gesetz verabschiedet: Demnach werden die Pensionen der Politiker ab 1. Dezember 2019 nach dem beitragsbezogenen System neu berechnet.

Brisant: Die Abgeordneten haben in ihrer politischen Laufbahn nur sehr wenig an Sozialbeiträgen eingezahlt (bis 1994 waren es lediglich 14 Prozent des Bruttogehalts). Dennoch winken den Ex-Mandataren, die in den kommenden Monaten und Jahren in Pension gehen, nun Abgeltungen in Millionenhöhe.

Die Berechnungsgrundlage: Das neue Renten-Gesetz besagt, dass die Pensionen der Mandatare nach dem beitragsbezogenen System neu berechnet werden müssen. Das Beitragssystem schreibt vor, dass die Sozialbeiträge zu einem Viertel vom Arbeitnehmer und zu drei Vierteln vom Arbeitgeber verrichtet werden.

Das Problem: Der Arbeitgeber Regionalrat hat nie solche Beiträge zugunsten seiner „Arbeitnehmer“ eingezahlt. Das alte Leibrentensystem fußte auf dem retributiven System, das heißt, die Pension der Abgeordneten war an die Gehälter der Parlamentarier in Rom gekoppelt. Nach 20 Jahren im Regionalrat hatte ein Mandatar das Anrecht auf die volle Leibrente im Wert von 60 Prozent der Parlamentarier-Gehälter, sprich 10.400 Euro brutto. Das Beitragssystem wurde erst 1995 vom italienischen Gesetzgeber „erfunden“. Vor diesem Hintergrund haben die Abgeordneten der 70er, 80er und 90er Jahre freilich nie Sozialbeiträge zur Finanzierung des Beitragssystems eingezahlt, sondern Solidaritätsbeiträge (im geringen Ausmaß), um die Pensionen der Nachfolger mitzufinanzieren.

Der Umstieg auf das Beitragssystem, den der Regionalrat jetzt vollzieht, wird somit zu einer komplexen Angelegenheit. Denn bei der Neuberechnung werden nun auch die Sozialbeiträge des Arbeitgebers Regionalrat mitberücksichtigt, die es de facto nie gegeben hat.

Ein Beispiel: Alt-LH Luis Durnwalder hat in seiner politischen Laufbahn exakt 587.506,00 Euro an Rentenbeiträgen selber eingezahlt. Bei der Neuberechnung muss diese Summe mit Vier multipliziert werden, um auch die (figurativen) Beiträge des Arbeitgebers Regionalrat – die das Beitragssystem nun einmal vorschreibt – zu berücksichtigen. Bei der Neuberechnung der Pension wird auch das Datum, an dem die Leibrente zum ersten Mal ausbezahlt worden ist, das Geburtsdatum und das Datum des Anrechts auf die Leibrente sowie die Lebenserwartung des Ex-Mandatars ermittelt. Der Betrag wird sodann auf Grundlage der Inflation und der Zinsen aufgewertet. Durnwalder kommt unterm Strich auf ein Pensions-Anrecht von 5,5 Millionen Euro.

Jetzt kommt das Thaler-Gesetz ins Spiel, das mit der Reform nicht aufgehoben, sondern bestätigt wird: Dieses sieht vor, dass für die Berechnung der monatlichen Rente acht Beitragsjahre hergenommen werden. Kein Ex-Mandatar, der sich der Thaler-Reform unterworfen hat, kann mehr als 4.127 Euro brutto im Monat an Pension beziehen. Der darüber hinausgehende Betrag wird den Betroffenen in Form eines „Vorschusses“ abgezinst.

So weit, so gut.

Laut dem beitragsbezogenen System steht Durnwalder mit seinen aufgewerteten Renten-Beiträgen im Ausmaß von 5,5 Millionen Euro eine monatliche Rente von 23.000 Euro brutto zu. Um solchen (wohl übertriebenen) Renten-Ansprüchen entgegenzuwirken, hat der Regionalrat im neuen Gesetz eine Obergrenze von 4.127 Euro brutto vorgeschrieben. Diese gilt allerdings nur für die Ex-Mandatare, die sich 2012 einen Vorschuss ausbezahlen ließen (im Falle des Ex-LH war es knapp eine Million Euro). Für alle anderen Ex-Mandatare gilt eine Obergrenze von beneidenswerten 10.400 Euro brutto.

Das neue System des Regionalrats ist aber keineswegs „gerecht“.

Bei der Neuberechnung nach dem Beitragssystem büßen die Ex-Mandatare der 70er, 80er und frühen 90er Jahre und deren Hinterbliebenen, die effektiv fast keine Sozialbeiträge eingezahlt haben. Ihnen hilft auch die Vervierfachung auf Grundlage des Arbeitgeber-Anteils kaum weiter. Die SVP forderte, dass für die Berechnung der Pension die letzten und nicht die ersten acht Beitragsjahre herangezogen werden müssen, um die Folgen für die Altmandatare etwas abzufedern – doch die Lega legte dagegen ein Veto ein.

So kommt es, dass einige Ex-Mandatare mit 1. Dezember bei ihrer Rente Einbußen von rund 50 Prozent zu beklagen haben.
Aber es gibt auch eine Reihe von Ex-Abgeordneten, die von der Reform mehr als profitieren. Es sind dies jene Politiker, die kürzlich in Pension gegangen sind oder demnächst in Pension gehen werden. Eva Klotz und Pius Leitner beispielsweise erhalten eine Netto-Rente von 3.000 Euro im Monat – und sie dürfen sich zudem Vorschuss-Millionäre nennen.

Nach Hochrechnungen von Experten (die genauen Zahlen will das Regionalratspräsidium aufgrund von Privacy-Bestimmungen nicht vorlegen) haben Sabina Kasslatter Mur, Mauro Minniti und Hanspeter Munter Anspruch auf einen Vorschuss im Wert von über 2 Millionen Euro, Michl Laimer kommt auf etwa 1,7 Millionen Euro brutto, Andreas Pöder kann mit einem Vorschuss von fast einer Million Euro brutto rechnen. Diese Bruttobeträge werden mit etwa 30 Prozent versteuert. Das Ergebnis kann sich immer noch sehen lassen.

Das Team K hat als einzige Fraktion im Regionalrat gegen die Reform gestimmt.

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