Strafen erst ab 6. März
Die Strafen für das Nicht-Mitführen eines Alarmsystem für Kindersitzen werden erst am 6. März 2020 verhängt.
Eltern können aufatmen:
Die Strafen für das Nicht-Mitführen eines Alarmsystem für Kindersitzen werden erst am 6. März 2020 verhängt.
Dies sieht ein Abänderungsantrag zum Haushaltsgesetz vor, den die Regierungsparteien PD und „Italia viva“ eingereicht haben.
Wie Verkehrsministerin Paola De Micheli erklärte, sei damit ein Aufschub für Strafen bei Nicht-Mitführen eines Alarmsystems für Kindersitze verbunden.
Die PD-Politikerin sagte, dass bis zum 6. März keine Strafen verhängt würden.
Auch sind in dem Antrag Beiträge von 30 Euro für den Erwerb eines Kindersitzes bzw. der entsprechenden Auflage vorgesehen.
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