Beiträge für Sprachkurse
Wer Sprachkurse besucht, kann weiterhin um Landesförderung ansuchen. Das Land Südtirol gewährt Beiträge für den Besuch von Zweit- und Fremdsprachenkursen.
Die Wettbewerbsausschreibung für solche Kurse, die im Zeitraum vom 3. September 2019 bis 31. August 2020 beginnen, ist am Dienstag auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer von der Landesregierung genehmigt worden. Die Landesregierung hat gestern ebenfalls je 100.000 Euro zweckgebunden.
Die besuchten Lehrgänge zum Erlernen der Zweiten Sprache müssen mindestens zwei aufeinanderfolgende Wochen (mindestens 10 Tage Unterricht) und 45 Kursstunden umfassen. Bei länger dauernden Kursen darf das wöchentliche Mindestpensum im Schnitt nicht weniger als 20 Kursstunden ausmachen.
Was die Zweitsprachkurse betrifft, so erhalten deutschsprachige Bewerberinnen und Bewerber einen Zuschuss für Kurse in Italien, außerhalb Südtirols; italienischsprachige für Sprachkurse im deutschsprachigen Ausland. Den Ladinern stehen beide Möglichkeiten offen.
Die Fremdsprachlehrgänge müssen eine Mindestdauer von drei Wochen (19 aufeinanderfolgende Kalendertage) haben und mindestens 20 Kursstunden pro Woche umfassen. Die Unterrichtssprache muss Amtssprache und Umgangssprache der Bevölkerung des Staates oder Gebietes sein, in dem die Kurse stattfinden.
Die Ansuchen können ab 15. Jänner 2020 im Landesamt für Hochschulförderung in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen (Tel. 0471 41 29 42) eingereicht werden. Zwischentermin ist der 29. Mai, letzter Einreichtermin der 31. August 2020.
Die Kriterien für die wirtschaftliche Bedürftigkeit sowie die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Antragstellenden sind in der Wettbewerbsausschreibung festgelegt. Sie können ab dem Gesuchszeitraum auf den Web-Seiten des Landes unter www.provinz.bz.it/zuschuss-sprachkurs eingesehen werden. Dort sind auch die Wettbewerbsausschreibungen und die Antragsformulare zu finden.
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