Ungebetener Gast
Wie der Rote Amerikanische Sumpfkrebs (Procambarus clarkii) ins Unterland gekommen ist, bleibt unklar. Für das Landesamt für Jagd und Fischerei und das Forstinspektorat Bozen 1 sowie die Arbeitsgruppe „Südtiroler Bachkrebs“ steht jedoch fest, dass menschlicher Einfluss dazu beigetragen haben muss. Durch den globalisierten Verkehr gelangte der Rote Amerikanische Sumpfkrebs nach Europa, wo er besonders auf der spanischen Halbinsel, in der Poebene und – in geringerem Ausmaß – in anderen europäischen Regionen zu finden ist.
Bereits öfters sind die Techniker des Landes bei Kontrollen von Fischlaich in Südtirol auf Rote Amerikanische Sumpfkrebse sowie exotische Fischarten gestoßen. Dadurch konnte das Einsetzen dieser Tiere in freier Natur verhindert werden. Auch ist es laut Landesamt für Jagd und Fischerei verboten, nicht heimische Karpfenfische in Südtiroler Gewässern anzusiedeln.
Hoch invasive Art
Der Rote Amerikanische Sumpfkrebs ist eine hoch invasive Tierart. Er reproduziert sich viel stärker als heimische Krebsarten. Und er schädigt die Nahrungskette, indem er heimische Amphibien, Schwanzlurche, Frösche, Salamander und so weiter verdrängt und so das ökologische Gleichgewicht der Wassersysteme zerstört. Mit dem Bau tiefer Tunnels beschleunigt dieser Sumpfkrebs langfristig die Erosion der Ufer und stört dort die Flora und Mikrofauna. Zudem kann er Krankheiten wie die Krebspest übertragen – mit katastrophalen Folgen für den heimischen Krebs und andere autochthone Arten.
Niemals exotische Tiere und Pflanzen aussetzen
Als große Gefahr für die Ansiedlung des Roten Amerikanischen Sumpfkrebses und anderer invasiver Arten in Wasserläufen wertet das Amt für Jagd und Fischerei die Entleerung privater Aquarien. Immer wieder entledigen sich Privatpersonen auf diese Weise jener Tiere, die sie in ihrem Haus gehalten hatten. Sie möchten sie nun loswerden, aber doch nicht für deren Tod verantwortlich sein, schreibt das Amt für Jagd und Fischerei. Also werden sie in der freien Natur ausgesetzt. Der verheerenden Folgen für die Ökosysteme sind sich diese Tierhalter kaum bewusst; auch nicht, dass das Aussetzen dieser Tiere gesetzlich verboten ist.
So sieht ein Prinzip der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vor, dass sich jeder um die Erhaltung der autochtonen – sprich seit Jahrhunderten lokal vorhandenen – Tier- und Pflanzenarten kümmern muss. Daraus ergibt sich logischerweise, dass dies auf jede Ansiedlung fremder, verdrängender Arten zutrifft, vor allem, wenn diese durch ihre Folgen auf die Nahrungskette schwere Schäden für die Erhaltung der heimischen Arten oder sogar deren Ausrottung verursachen können.
Daher der Aufruf, niemals Tiere oder Pflanzen exotischer Herkunft in der Natur auszusetzen. Sollten sie der vom Staat im Jahr 2017 festgelegten Liste der invasiven Arten angehören, riskiert man gleichzeitig auch hohe Strafen. Für einige Arten wie die Gelbbauchschmuckschildkröte (Trachemys scripta) ist auch die Haltung nicht erlaubt.
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