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Der „Fall Blaas“


Die SVP will die „Hungerrenten“ der amtierenden Abgeordneten nach oben schrauben – und setzt dabei auf die Mithilfe der Oppositionsparteien.

von Matthias Kofler

Sepp Noggler spricht von einer „massiven Ungerechtigkeit“: Abgeordnete, die zurzeit im Amt sind, müssten im Vergleich zu ihren Vorgängern mit einer deutlich niedrigeren Pension rechnen. Der Landtagspräsident verweist auf das Beispiel des ehemaligen Freiheitlichen-Obmanns Walter Blaas, der nach fünf Jahren im Amt mit einer Mini-Rente von 257 Euro im Monat auskommen müsse. „Das Kompatscher-Rossi-Gesetz von 2014 ist in dieser Hinsicht eine Katastrophe und muss aus unserer Sicht abgeändert werden“, fordert Noggler.

Die SVP hat in Person von Helmut Tauber, Gert Lanz und Sepp Noggler nun einen entsprechenden Abänderungsantrag vorgelegt.

Der Hintergrund: Seit 2014 gilt für die Abgeordneten ein neues System zur Berechnung ihrer Rente. Die Vorsorgebeiträge im Wert von monatlich 3.200 Euro werden zu einem Viertel von den Abgeordneten und zu drei Vierteln vom Regionalrat in einen privaten Zusatzrentenfonds eingezahlt.

Das Problem dabei: Die Beiträge werden doppelt versteuert, einmal bei der Einzahlung und ein zweites Mal, sobald der Politiker das Renteneintrittsalter erreicht hat. Die Agentur für Einnahmen betrachtet die Sozialbeiträge als ein zusätzliches Lohnelement – und besteuert diese mit 43 Prozent. Die Folge: Von den 210.000 Euro, die ein Abgeordneter im Laufe einer Legislaturperiode in den Rentenfonds einzahlt, geht knapp die Hälfte direkt an den Fiskus weiter. Im Falle von Walter Blaas bleibt somit nur mehr eine Mini-Rente von knapp 250 Euro im Monat übrig. „Es schaut für uns Abgeordnete nichts mehr heraus“, bringt Noggler das Dilemma auf den Punkt.

Die SVP geht davon aus, dass ihr Antrag auch von einem großen Teil der Südtiroler Opposition mitgetragen wird. Notfalls setzt der Südtiroler Landtag die Reform im Alleingang durch. Klar sei, dass das neue System keine Mehrbelastung für den Steuerzahler mit sich bringe, betont der Landtagspräsident. Demnach sollen die Beiträge bei 3.200 Euro im Monat bleiben, dafür künftig aber nur noch einmal besteuert werden. „Für die Abgeordneten soll das gleiche beitragsbezogene System gelten wie für alle Arbeitnehmer“, betont Noggler.

Aus SVP-Kreisen ist zu vernehmen, dass die meisten Fraktionssprecher ihr Gefallen an den Reformplänen signalisiert hätten. F-Obmann Andreas Leiter Reber sagt, dass er rückwirksame Anpassungen, wie sie bei den Altmandataren vorgenommen werden sollen, für problematisch halte. Was die amtierenden Abgeordneten betrifft, sei ein durchgehend beitragsbezogenes System „die ehrlichste Variante“: „Wenn ein Politiker 3.200 Euro im Monat einzahlt, dann steht eine Rente von 250 Euro in keiner Relation zu den eingezahlten Beiträgen“, so Leiter Reber.

Auch Paul Köllensperger unterstützt eine etwaige Anpassung des Gesetzes: „Für politische Mandatarinnen und Mandatare sollen bei der Einzahlung der Rentenbeiträge dieselben Regeln gelten, wie für alle ArbeitnehmerInnen. Es kommt das beitragsbezogene System zur Anwendung: Die Höhe der eingezahlten Beiträge bestimmt die Höhe der Rente. Gleiche Regeln für alle, Politiker wie Arbeitnehmer: Wenn das Renten-Gesetz in diesem Sinne angepasst wird, dann geht uns das gut.“

Der TK-Chef ist überzeugt, dass das neue System keine Mehrbelastung für die öffentlichen Kassen mit sich bringe, sondern mit einer Ersparnis verbunden sei. „Ein beitragsbezogenes System bringt im Vergleich zum lohnbezogenen Sytem in der Regel eine Entlastung des Haushaltes mit sich“, so Köllensperger.

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