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Das Steuer-Reförmchen

LH Arno Kompatscher

Von den Steuer-Plänen, die den Südtirolern mehr Lohn und günstigeres Wohnen ermöglichen sollten, ist im Landeshaushalt nicht viel übrig geblieben. „Es kommt aber noch etwas“, kündigt Arno Kompatscher an. Die Details und Zahlen.

von Heinrich Schwarz

Nachdem die Südtiroler Wirtschaft blüht, sollen endlich die Arbeitnehmer drankommen. Diesen Satz hört man seit Jahren. Doch passiert ist wenig Konkretes. Stattdessen stiegen die Lebenshaltungskosten weiter – und Wohnen wurde immer teurer. Entsprechend groß waren die Hoffnungen, als Landeshauptmann Arno Kompatscher im Sommer ankündigte, im Landeshaushalt 2020 steuerliche Maßnahmen zu treffen, um das Lohnniveau in Südtirol spürbar zu erhöhen und Wohnen leistbarer zu machen.

Als aber Wirtschaft und Gewerkschaften bremsten, wurde klar, dass es wohl nicht so schnell gehen wird. Und siehe da: Der neue Landeshaushaltsentwurf, der gestern von der Landesregierung genehmigt wurde, bietet – gemessen an den Plänen bzw. Vorschlägen Kompatschers – sehr wenig.

Ein Punkt, den der Landeshauptmann tatsächlich wie angekündigt umgesetzt hat, ist die Reform des regionalen Zuschlages auf die Einkommensteuer IRPEF (1,23 Prozent): Der Freibetrag wird ab 2020 zur Entlastung der Mittelschicht von 28.000 auf 35.000 Euro angehoben, während Einkommen ab 75.000 Euro künftig höher besteuert werden.

Die Auswirkungen des höheren Freibetrages halten sich in Grenzen: Wer 35.000 Euro im Jahr verdient, dem bleiben gerade einmal 86,10 Euro mehr in der Tasche – das sind 7,18 Euro pro Monat.

Der neue Steuersatz für Einkommen über 75.000 Euro liegt bei 1,73 Prozent. „Aufgrund des höheren Freibetrages ist aber nur bei Einkommen ab 92.000 Euro mehr zu zahlen als heute“, erklärt Arno Kompatscher und fügt hinzu: „Das heißt, dass alle Einkommen bis 92.000 Euro von der Anhebung der No-Tax-Area profitieren. Das sind 97,5 Prozent der Steuerpflichtigen.“

Für das Land soll die Anhebung des Freibetrages aufgrund der gleichzeitigen Steuererhöhung für Spitzenverdiener indes keine Mindereinnahmen verursachen. Es sei ein Nullsummenspiel.

Kernpunkt der Steuerreform hätte die Wertschöpfungssteuer IRAP für Unternehmen sein sollen. Der Landeshauptmann hatte im Sommer vorgeschlagen, die auf 2,68 Prozent reduzierte IRAP an eine angemessene Entlohnung der Arbeitnehmer zu knüpfen, die den Lebenshaltungskosten in Südtirol entspricht – sprich 20 Prozent mehr als der jeweilige nationale Kollektivvertrag vorsieht. Wer Löhne nach nationalem Vertrag zahlt, soll mit einem höheren IRAP-Satz bestraft werden.

Davon ist im neuen Haushalt nichts zu finden. Der Grund sind die Sozialpartner: Sie machten dem Landeshauptmann deutlich, dass die Festlegung der Löhne ihre Zuständigkeit sei. Wirtschaft und Gewerkschaften wollen sich jetzt aber um Landeszusatzverträge und Betriebsabkommen bemühen, die dann ab 2021 an die IRAP geknüpft werden sollen.

Arno Kompatscher schiebt den Schwarzen Peter denn auch von sich weg: „Es hat mich ehrlich gesagt selbst überrascht, dass sich die Gewerkschaften damit zufriedengegeben haben. Aber wenn dieser Weg in ihren Augen zielführend ist und sie das entsprechend begründen und verantworten können, nehme ich das zur Kenntnis.“

Die einzige IRAP-Maßnahme für das kommende Jahr ist jene, die sich die Sozialpartner für den Anfang gewünscht haben: Wer nicht einmal die nationalen Tariflöhne anwendet, muss mehr zahlen. Sogenannte Piratenverträge werden mit 3,9 Prozent statt bisher 2,68 Prozent besteuert. „Dabei geht es uns nicht darum, mehr Steuern einzunehmen, sondern wir wollen erreichen, dass die betroffenen Unternehmen ihren Mitarbeitern mehr Lohn zahlen“, erklärt Kompatscher.

Funktionieren soll der Steuermechanismus über Eigenerklärungen der Unternehmen. „Was an meinem ursprünglichen Vorschlag kritisiert und als nicht praktikabel bezeichnet wurde, scheint hier also zu funktionieren“, sagt Kompatscher augenzwinkernd in Richtung Sozialpartner.

Und wie lange muss der große Teil der Arbeitnehmer auf höhere Löhne warten?

„Die Sozialpartner wollen an einem territorialen Rahmenvertrag arbeiten. Dann sollen sie das mal machen. Wir werden das sicher im Auge behalten und schauen, was in den nächsten Monaten passiert. Wenn nichts passiert, bleibt mein Vorschlag eine Möglichkeit, damit in allen Bereichen lebenshaltungskonforme Löhne gezahlt werden. Denn es kann nicht sein, dass sich in Zeiten von Vollbeschäftigung und einer gesunden Wirtschaft an der Lohnschraube kaum etwas tut“, bleibt der Landeshauptmann kritisch.

Der dritte Punkt der angekündigten Steuerreform betrifft die Immobiliensteuer GIS. Der Vorschlag der Landesregierung im Sommer lautete: Die GIS soll für jene Wohnungen gesenkt werden, die zum Landesmietzins an Ansässige vermietet werden. Gleichzeitig sollen leerstehende Immobilien und an Nicht-Ansässige vermietete Wohnungen höher besteuert werden. Dies als Beitrag zum leistbaren Wohnen.

Doch auch davon ist im gestern genehmigten Haushalt keine Spur. Die Sozialpartner hatten vor einem Monat erklärt, dass der Vorschlag nicht ausreiche und man in aller Ruhe ein strategisches Maßnahmenpaket erarbeiten solle.

Ob sich der Landeshauptmann nun diese Ruhe nimmt?

Nein: „Zur GIS wird in den nächsten Wochen noch etwas kommen. Wir waren nur noch nicht soweit, weil wir zurzeit mit dem Gemeindenverband an einer sehr unbürokratischen Lösung arbeiten, die vielleicht etwas anders aussieht, aber die gleiche Zielsetzung hat“, erklärt Arno Kompatscher. Die entsprechenden Abänderungsanträge zum Haushalt sollen bis zur Behandlung im Gesetzgebungsausschuss des Landtages vorliegen.

Kompatscher kündigt an: „Was sicher kommt, ist eine stärkere steuerliche Belastung von unbesetzten Wohnungen, von als Zweitwohnungen benutzten Immobilien und von ewigen Baustellen – bekannt als Bozner Situation: Immobilien werden nicht weitergebaut, weil die Immobilienpreise stärker als die Inflation steigen und entsprechend abgewartet wird. Das kann es aber nicht sein, denn Baukonzessionen werden im öffentlichen Interesse ausgestellt, damit Wohnungen entstehen. Dann soll auch gebaut werden!“

Die steuerliche Entlastung von Mietwohnungen für Ansässige soll doch nicht an den Landesmietzins geknüpft werden. „Das hätte jede Menge Kontrollen und Komplexität zur Folge“, so Kompatscher. Stattdessen sollen vermietete Wohnungen generell begünstigt werden, um den Mietmarkt zu stützen.

Grundsätzlich gebe es einen Konsens mit dem Gemeindenverband. Es seien nur noch die Details zu klären.

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