Auf freiem Fuß
Die mutmaßliche Kindsmörderin von Lana ist seit Samstag wieder auf freiem Fuß. Sie will sich aber laut ihren Anwälten der Justiz nicht entziehen.
von Thomas Vikoler
Sie könnte Italien verlassen, in ihr Herkunftsland Rumänien fahren oder sich auf einen anderen Kontinent absetzen. Das alles, um sich der italienischen Justiz zu entziehen, die ihr aktuell einen vorsätzlichen Mord an ihren wenige Stunden alten Sohn vorwirft.
M.S.H., 25, hat am vergangenen Samstag auf Anordnung von Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler und nach Antrag ihrer Verteidiger Amanda Cheneri und Nicola Nettis, das Gefängnis von Spini die Gardolo bei Trient verlassen.
„Sie war sehr aufgewühlt und hat uns beide umarmt“, berichtet Straf-Anwalt Nettis. Er bezeichnet die Enthaftung seiner Mandantin wegen weggefallener Haftgründe als „großen Erfolg“. Die Frau wolle sich nun dem weiteren Strafverfahren gegen sie stellen. Und nicht abhauen.
Zur Erinnerung: M.S.H. ist jene Äpfelklauberin, die Anfang September in Lana ihr Neugeborenes getötet hat. Im Bereich eines Bio-Bauernhofes in Lana, wo sie beschäftigt war. Das tote Baby war von Passanten an einem Weg gefunden worden.
„Unsere Mandantin scheint sich inzwischen ansatzweise bewusst zu sein, was geschehen ist und wie der aktuelle Vorwurf gegen sie lautet. Die Erinnerung kehrt langsam zurück“, betont ihr Verteidiger.
Die Tatverdächtige, die einen zweieinhalbjährigen Sohn hat (er lebt bei der Mutter in Rumänien), hält sich derzeit in einer Wohnung in der Landeshauptstadt auf. In einigen Tagen soll sie in einer Betreuungseinrichtung, ebenfalls in Südtirol, untergebracht werden und dort psychologisch behandelt werden. In den vergangenen Wochen hatten die Verteidiger vergeblich nach einem Ort gesucht, um M.S.H. im Hausarrest unterzubringen.
Davon einer vertieften psychologischen Betreuung erwarten sich die Verteidiger, dass die Frau in der Lage versetzt wird, gegenüber der Staatsanwaltschaft eine umfassende Aussage zu machen. „Das soll baldmöglichst geschehen“, betont Nettis.
Vom Verhör wird es abhängen, ob die Staatsanwaltschaft bereit ist, die Vorhaltung von vorsätzlichem Mord auf Kindstötung in einer postnatalen Situatzion zurückzustufen. Worauf Cheneri und Nettis natürlich setzen, denn die Unterschiede im Strafrahmen für diese beiden Tatbestände sind enorm: Von lebenslänglich zu wenigen Jahren Haft.
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