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Gespeicherte Urkunden

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Im Jänner 2018 ist das neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten: Eine einheitliche Datenbank für die Aufbewahrung dieser Dokumente soll nun endlich eingerichtet werden.

von Lisi Lang

Vor mehr als eineinhalb Jahren, im Jänner 2018, ist das neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten. Bis heute lässt die im Gesetz vorgeschriebene einheitliche nationale Datenbank, wo diese Patientenverfügungen zentral gespeichert werden sollen, aber auch sich warten.

Vor wenigen Tagen hat Gesundheitsminister Roberto Speranza nun verkündet, dass er noch bis Dezember das Ministerialdekret mit den für die Datenbank erforderlichen Modalitäten unterschreiben will.

Renate Gebhard

Mit einer Patientenverfügung können Personen seit vergangenen Jänner vorab festlegen, wie sie im Fall einer schweren Erkrankung behandelt werden möchten, wenn sie diese Entscheidung krankheitsbedingt nicht mehr selbst treffen oder mitteilen können.  Über die Patientenverfügungen können Kranke auch eine Vertrauensperson benennen, die ihre Wertvorstellungen und Anschauungen kennen und sich dafür einsetzen können, ihren Willen zu respektieren.

Neben einer öffentliche Urkunde oder einer beglaubigte Privaturkunde, können Bürger diese Patientenverfügung auch in ihrer Wohnsitzgemeinde registrieren lassen. Die Gemeinden nehmen die Erklärungen entgegen, kontrollieren die Personalien, registrieren die Verfügungen und bewahren das Original auf.

Um den Ärzten im Notfall aber den Zugang zu diesen Urkunden zu erleichtern, war von Beginn an eine nationale Datenbank geplant. Aktuell müssen nämlich Verwandte oder Vertrauenspersonen im Notfall darüber Bescheid wissen, wo der Patient seine Urkunde aufbewahrt und diese im Notfall organisieren.

Während der aktuellen Fragestunde im Parlament hat der Gesundheitsminister vor wenigen Tagen den aktuellen Stand der Dinge erläutert. „Der Minister hat auch erklärt, wie es nun weitergehen soll“, erklärt SVP-Parlamentarierin Renate Gebhard.

Der Gesundheitsminister ist zuversichtlich, dass er das Dekret noch vor dem 16. Dezember unterschreibt. Vor dem Verwaltungsgericht im Latium behängt aktuell nämlich ein Rekurs bezüglich der Umsetzung des neuen Gesetzes. „Das Verfahren wurde zwischenzeitlich ausgesetzt und wird am 16. Dezember erneut behandelt“, erklärt Renate  Gebhard. Deswegen will der Gesundheitsminister noch bis zu diesem Zeitpunkt das entsprechende Ministerialdekret unterschreiben.

Konkret wurden bisher eine Arbeitsgruppe eingesetzt und die Gutachten des Staatsrates sowie des Garante della Privacy eingeholt. Aktuell wartet der Gesundheitsminister auf ein weiteres Gutachten des Staatsrates, da dieser eine Klärung angefordert hatte. „Sobald dieses Gutachten vorliegt, kann der Minister das Dekret unterzeichnen“, erläutert die SVP-Parlamentarierin.

Auch an der einheitlichen Datenbank an sich wird derzeit schon gearbeitet. „Die Vorbereitungsarbeiten wurden bereits in die Wege geleitet, da im Haushalt 2018 bereits zwei Millionen Euro für diese Schritte vorgesehen wurden“, erklärt die SVP-Abgeordnete Renate Gebhard.

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