„Keine bösen Überraschungen“
Der SVP-Abgeordnete Helmuth Renzler fordert in Sachen Landeskollektivvertrag, dass die Lohnelemente pensionierbar sein müssten.
Die Verhandlungspartner des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für die Bediensteten der öffentlichen Verwaltung, kurz BÜKV, haben sich zuletzt am 7. Oktober 2019 getroffen, aber ein Abschluss der Verhandlungen scheint sich bis heute nicht abzuzeichnen. Deshalb fordert der Landtagsabgeordnete die Verhandlungspartner erneut dazu auf, die Verhandlungen so schnell wie möglich zu einem positiven Ergebnis zu führen.
In diesem Zusammenhang macht Helmuth Renzler aber auch darauf aufmerksam, dass man bei den angedachten neuen Lohnelementen der insgesamt rund 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes vorsichtig sein sollte und genau prüfen muss, dass diese auch pensionierbar sind.
„In absehbarer Zukunft werden viele Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen in Rente oder Pension gehen und da darf es zu keinen bösen Überraschungen für die Renteneinsteiger kommen. Deshalb sollten die Verhandlungspartner die neuen Lohnelemente auf ihre Pensionierbarkeit hin vor Abschluss der Verhandlungen vom Nationalinstitut für soziale Fürsorge INPS/NISF prüfen lassen“, so der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler, der in diesem Zusammenhang auch zu bedenken gibt, dass die pensionierbaren Lohnelemente für alle Angestellten von Vorteil sind, also auch für diejenigen, die in naher Zukunft nicht in Rente gehen werden.
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Kommentare (9)
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Also Essensmarken sind sicher nicht pensionierbar. Und auch alle anderen Zulagen wie zB Bereitschaftsdienste und Nachtdienste nicht.
stanislaus
Wäre es möglich dass ich als öffentlicher Angestellter die Überstunden gleich entlohnt bekomme wie in der Privatwirtschaft? Mir wäre egal wenn sie nicht für die Pension zählen würden…