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Der Plan B

Nach dem positiven Urteil des Verfassungsgerichtes zum Großraubwild-Gesetz verhandelt das Land mit Rom über den Abschuss von Problemwölfen. Sollte das nicht klappen, gibt es eine Alternative.

von Heinrich Schwarz

Die Erleichterung war groß, als der Verfassungsgerichtshof im Juli sein Urteil zum Landesgesetz „Vorsorge- und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild“ bekanntgab: Das Gesetz ist verfassungskonform, weil Südtirol eine autonome Zuständigkeit für den Schutz der traditionellen Almwirtschaft hat. Konkret darf Südtirol selbst entscheiden, wie es die EU-Habitat-Richtlinie umsetzt.

Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler gaben sich dennoch vorsichtig: Man müsse die Hinterlegung des Urteils abwarten, um die nächsten konkreten Schritte zur Umsetzung des Bär- und Wolfgesetzes zu tun, erklärten sie im Juli. Die Hinterlegung ist inzwischen erfolgt.

Was nun also?

Arnold Schuler erklärt: „Derzeit erfolgt zum Thema Wolf die Abstimmung mit dem Ministerium in Rom. Und zwar so ähnlich wie es beim Bär im Vorjahr schon getan worden ist. Es wird ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, in dem man von Vornherein klar festlegt, was die Voraussetzungen sind, um eine Entnahme machen zu können.“

Es gehe um die Frage, in welchen Situationen das Land wie reagieren kann. „Einerseits um Rechtssicherheit zu schaffen, andererseits aber auch, um notfalls schnell handeln zu können, ohne eine lange Prozedur einleiten zu müssen“, so Schuler.

Unter welchen Umständen ein Tier entnommen werden kann, kann der Landesrat noch nicht konkret sagen: „Wir sind dabei, die Kriterien auszuarbeiten und abzustimmen. Klar ist – anders ist es nicht möglich –, dass wir eventuelle Entnahmen nur im Rahmen der Habitat-Richtlinie machen können. Wir können beim Großraubwild zwar wie ein eigener EU-Mitgliedsstaat handeln, was aber nicht heißt, dass wir absoluten Freiraum haben.“

Gewisse Grundregeln seien bei der Entnahme von Bär und Wolf zu beachten. Die entsprechenden Details werden derzeit festgelegt. „So stellt sich etwa die Frage, was man unter Herdenschutz versteht. Die Habitat-Richtlinien sagen, dass man Maßnahmen zur Vermeidung umsetzen muss. Oder was man unter auffälligen Tieren versteht“, erklärt Arnold Schuler.

Ähnlich wie beim Bär rechnet Arnold Schuler auch beim Wolf, dass das Ministerium den Maßnahmenkatalog mit den Abschuss-Voraussetzungen absegnet. Nur: Warum ist eine Abstimmung mit Rom nach dem Verfassungsurteil überhaupt nötig?

„Im Landesgesetz steht drinnen, dass es das wissenschaftliche Gutachten des staatlichen Umweltinstitutes ISPRA braucht. Beim Bär war es auch schon so, dass wir uns das vorab besorgt haben“, erläutert der Landesrat.

Könnte man das ISPRA-Gutachten nach dem Verfassungsurteil, das Südtirols Zuständigkeit untermauert, nicht einfach aus dem Gesetz streichen?

Arnold Schuler: „Momentan lautet das Gesetz so. Trotzdem sehe ich das nicht als große Hürde. Beim Bär haben wir am Ende auch das Gutachten gekriegt – auch vom Ministerium, sodass von dieser Seite morgen nichts zu erwarten ist und Rechtssicherheit da ist. Wenn es Schwierigkeiten gibt, wird man sich andere Möglichkeiten überlegen. Aber momentan folgen wir dem Plan A.“

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