Reduziertes Centrum
Zwei Urteile des Staatsrates erklären 6.100 Quadratmeter Detailhandelsfläche in Tosolinis Centrum in Bozen Süd für rechtswidrig.
Diesmal hat die Gemeinde Bozen Urteile des Bozner Verwaltungsgerichts vor dem Staatsrat angefochten (im Gegensatz zum Fall Twenty), diesmal geht sie als Siegerin aus einem Rechtsstreit um Detailhandel in der Gewerbezone Bozen Süd hervor.
Mit der rechtlich eigentlich logischen Folge, dass stattliche Verkaufsflächen in Pietro Tosolinis Shoppingcenter Centrum in der Galvanistraße nicht mehr nutzbar sind. Der Staatsrat hat nun jedenfalls entschieden, dass die im Jahre 2012 von den Tosolini-Firmen Habitat und Centrum bei der Gemeinde Bozen eingebrachten Betriebsbeginnmeldungen (Scia) rechtswidrig sind.
Es geht um Flächen von 1.200 bzw. 4.800 Quadratmetern. Die Gemeindeverwaltung hatte diese mit Verweis auf das damals geltende Gesetz für Handelsurbanistik zurückgewiesen. Es folgte ein langes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Bozen, in dessen Verlauf das Verfassungsgericht angerufen wurde.
Laut den zwei nun vom Staatsrat veröffentlichten Urteilen hat die Gemeinde richtig gehandelt. Das Argument der Tosolini-Anwälte, wonach damit europäische Konkurrenzbestimmungen verletzt worden seien, ließ der Staatsrat nicht gelten. Sie brüteten gestern über eine Strategie, die Auswirkungen des Urteils abzufedern.
Ebenfalls für rechtswidrig erklärt wurden vom Staatsrat auch fünf Scia-Meldungen Tosolinis für das Ex-Fiat-Areal am Bozner Hadriansplatz, die bisher allerdings nicht genutzt worden sind. Im Gegensatz zu den Flächen im Centrum.
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