Vorzeitige Entlassung?
Der Anwalt des wegen sexueller Belästigung einer 15-Jährigen verurteilten Reitlehrers Karl Wechselberger macht diesem Hoffnung auf eine vorzeitige Entlassung.
Die Gesetze zum Strafvollzug für schwere Sexualdelikte sind in den letzten Jahren verschärft worden. Anders als bei den meisten anderen Delikten, ist hier eine (alternative) Ableistung der Haft im Sozialdienst unter der Vier-Jahres-Grenze nicht möglich.
Dies trifft auch für den Wipptaler Reitlehrer Karl Wechselberger zu, der vergangene Woche eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten Haft angetreten hat. Der 48-Jährige stellte sich der Justiz, nachdem die Kassation eine Beschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes abgelehnt hatte und die Haftstrafe somit rechtskräftig wurde.
Wechselberger war verurteilt worden, wiederholt Sex mit einer während des Tatzeitraumes 15-jährigen Schülerin gehabt zu haben. Etwa am Rande von Reitturnieren, zu denen er sie begleitet hatte. Die Strategie der Verteidigung, wonach der Reitlehrer von seiner Schülerin mit einem gefälschten Ausweis über ihr tatsächliches Alter getäuscht worden sei, ging nicht auf. Als Trainer des Mädchens kannte er natürlich seine anagraphischen Daten.
Sein Anwalt Flavio Moccia hat Wechselberger in den vergangenen Tagen im Bozner Gefängnis besucht. Seinem Mandanten gehe es alles andere als gut, sagte der Strafanwalt am Montag.
Laut seinen Angaben muss der frühere Springreit-Profi – zumindest auf dem Papier – ein Jahr hinter Gittern verbringen. Begleitet von einer psychiatrischen Therapie, um die mit dem Urteil festgestellte Pädophilie des Verurteilten zu kurieren.
Wechselberger hat bereits acht Monate Untersuchungshaft hinter sich. Zunächst, nach seiner Verhaftung im Mai 2015, im Gefängnis. Danach im Hausarrest. Bis zum Erreichen der Zwei-Jahres-Bewährungsgrenze müsste er im Gefängnis bleiben. Also bis Oktober 2020.
Doch Moccia machte seinem Mandanten bei seinem Besuch im Bozner Knast Hoffnung auf eine Entlassung vor diesem Termin, vielleicht bereits in einigen Monaten. Es gebe rechtliche Instrumente, um dies zu erwirken, sagt der Strafverteidiger.
Um welche es sich handelt, will er derzeit nicht verraten. Der Spielraum ist jedenfalls äußerst eng.
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Kommentare (8)
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carlotta
Moccia fai schifo! Ober so an Typ konn jo lai a Monn verteidigen, der sich in kleinster Weise vorstellen konn, wo’s mit Mädchen passiert de des mitmacht..
von mir aus konn der im Gefängnis schworz werden. Soll er sich erster überlegen.
robby
@ carlotta, woasch du eigentlich dass a in Deutschlond Kinder unter 15 Johr gonz offiziell als Zweit- oder Drittfrauen von muslimischen Immigranten leben?
carlotta
Jo… und bitte hilf mir iatz in Bogen zu spannen .. wo’s hot des uane mitn ondern zu tian?