Arbeitsverbot für Carabinieri
Das Freiheitsgericht bestätigt die zehnmonatige Suspendierung der beiden Partschinser Carabinieri. Die inzwischen auch von einem Kollegen belastet werden.
Von Thomas Vikoler
Ein Carabinieri, der Brigadier, der einen Mann mit großem Krafteinsatz umstößt, dass dieser einen regelrechten Flug hinlegen muss. Zwei Carabinieri, der Brigadier und der Maresciallo, die ihn daraufhin zu Boden drücken.
Das ist die Schlüsselszene des Falles, der sich im Juni vor dem Carabinieri-Landeskommando in der Bozner Dantestraße abspielte. Eine Szene, die von gleich drei Überwachungskameras in guter Qualität festgehalten wurde und nun das wichtigste Beweismittel in einer Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Carabinieri der Station Partschins bildet. Aber nicht das einzige.
Wie berichtet, wurden Gianmario Pinna, der Maresciallo und Stationskommandant, und der Brigadier im August aufgrund einer Verfügung von Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg vom Dienst suspendiert. Gegen einen dritten Carabinieri laufen Ermittlungen – ebenfalls zum Tatverdacht des Amtsmissbrauchs, der Vortäuschung einer Straftat und der Falschbeurkundung.
Die Carabinieri hatten an jenem Abend nämlich einen Mann wegen Widerstandes gegen Amtspersonen verhaftet, der offensichtlich unschuldig war. Das betont auch Richter Schönsberg in seiner Suspendierungsverfügung: Dass sich der Mann – ein Albaner, der vor der Kaserne auf seinen zuvor wegen Drogensitzes verhafteten Bruder warten wollte – am Schluss der Szene gegen die beiden Carabinieri wehrte und handgreiflich wurde, enthebe ihn von einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Denn vorangegangen sei ein rechtswidriges Verhalten der beiden Ordnungshüter.
Ähnlich dürfte auch die Begründung des Bozner Freiheitsgerichts ausfallen, das nun eine Beschwerde von Pinna und seinem Kollegen gegen die zehnmonatige Suspendierung abgewiesen hat.
Das Arbeitsverbot für sie bleibt also aufrecht. Sie haben nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor die Kassation zu ziehen.
Wie nun bekannt wurde, sichern nicht nur die Aufnahmen der drei Überwachungskameras vor dem Carabinieri-Landeskommando die eindeutige Beweislage ab. Der dritte Carabiniere, ebenfalls in Partschins stationiert, belastete Pinna und den Brigadier in seiner Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft. Gegen ihn wird wegen Beihilfe ermittelt, er könnte weitgehend straffrei davon kommen.
Zuvor hatten der Maresciallo und der Brigadier bei einer Einvernahme durch Richter Schönsberg jegliche Vorwürfe abgestritten. Bei einem zweiten Verhör wurde sie dann mit dem Inhalt der Überwachungsvideos und den Aussagen des Kollegen konfrontiert.
Bei der zweiten Verhandlung vor dem Freiheitsgericht am Montag am Bozner Landesgericht forderte Verteidiger Mattia Gottardi erneut die Aufhebung der Suspendierung der beiden Carabinieri, die mit der Aussetzung der Gehaltszahlung und des Rechts auf eine Dienstwohnung verbunden ist.
Vergeblich. Das Freiheitsgericht wird in einigen Tagen die Begründung für die Abweisung nachliefern.
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