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Das Geständnis

Überwachungsvideo im Fall Facchini

Das neue „Spazzacorrotti“-Gesetz mit Strafskonto hat den Sanitätsbeamten Marco Facchini nun dazu bewogen, gegenüber den Ermittlern auszupacken. Er erhält eine Haftstrafe von zwei Jahren – und wird daraufhin vom Sanitätsbetrieb entlassen.

Von Thomas Vikoler

Vielleicht hätte es in Italien eine derartige Bestimmung bereits früher – etwa zu „Mani pulite“-Zeiten – gebraucht. Ein gesetzliches Instrument, um das Band zwischen Bestochenen und Bestechenden zu trennen.

Im Jänner ist in Italien das von der Fünf-Sterne-Bewegung vorangetriebene „Spazzacorrotti“-Gesetz in Kraft getreten. Mit einer gewichtigen Neuerung: Unter Bestechungsverdacht stehende öffentliche Beamte kommen in den Genuss einer Strafreduzierung von bis zu zwei Dritteln, wenn sie sich gegenüber den Ermittlern kooperationsbereit zeigen.

Das zweite Zuckerl: Reuige können Strafen unter vier Jahren auch im alternativen Strafvollzug (Sozialdienst) ableisten. Diese Möglichkeit haben nach dem neuen Gesetz andere wegen Bestechung Verurteilte nicht. Die Mindeststrafe für Bestechung liegt bei sechs Jahren Haft.

All das hat Marco Facchini dazu bewogen, vergangene Woche gegenüber der Staatsanwaltschaft ein umfassendes Geständnis abzulegen, in das er selbstredend auch Inhaber der Firmen verwickelte, gegen die in diesem Fall ebenfalls ermittelt wird.

Facchini ist jener Angestellte des Sanitätsbezirks Bozen, der im März 2018 unter Bestechungsverdacht verhaftet wurde. Als amtsführender Leiter des Vergabeamts soll er 125 verdächtige Klein-Aufträge an Firmen vergeben haben.

Der Fall erlangte vor allem durch ein millionenfach geklicktes Video italienweite Bekanntheit: Dort ist zu sehen, wie Facchini von einem Besucher in seinem Büro ein Kuvert entgegen nimmt.

Im Verhör erklärte der Bozner, in dem Kuvert hätte sich das Entgelt für privat verkaufte Möbel befunden. Im nun abgelegten Geständnis räumte Facchini ein, dass es sich um Schmiergeld handelte.

Der Beamte, der nach seiner Verhaftung vom Sanitätsbetrieb fristlos entlassen wurde (das Arbeitsgericht hob die Maßnahme später auf), gestand gegenüber dem Staatsanwalt, insgesamt 9.908 Euro an Schmiergeld kassiert zu haben. 2.900 davon wurden bei Facchini bereits beschlagnahmt, weitere 7.008 Euro wird er demnächst zurückzahlen. Zwei der neun beschuldigten Klein-Unternehmer entlastete er.

Das Geständnis-Verhör kam auf Anraten seiner Anwälte Giancarlo Massari und Alessandro Melchionda zustande. Sie sprechen auch von „gesundheitlichen Gründen“, die hinter diesem Schritt eine Woche vor der Vorverhandlung gestanden hätten. Entscheidend waren wohl die neuen „Spazzacorrotti“-Bestimmungen.

Auf der Vorverhandlung beantragten Facchinis Verteidiger einen gerichtlichen Vergleich im Ausmaß von zwei Jahren Haft – die Staatsanwaltschaft erteilte ein positives Gutachten. Auf der nächsten Verhandlung am 27. November wird er formalisiert.

Ist die Strafe erst einmal rechtskräftig, wird der gerichtlich wiedereingestellte Beamte – davon gehen seine Anwälte aus – vom Sanitätsbetrieb entlassen. Endgültig.

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