Heikle Ermittlung
Das Freiheitsgericht will seine Entscheidung zur zehnmonatigen Suspendierung zweier Partschinser Carabinieri diese Woche bekanntgeben. Verteidiger Mattia Gottardi schweigt.
von Thomas Vikoler
Eigentlich hätte der Richtersenat unter Vorsitz von Strafsektionspräsident Carlo Busato am Montag seine Entscheidung bekanntgeben sollen.
Doch nach kurzer Diskussion hinter den verschlossenen Türen des Gerichtssaals B im Bozner Justizpalast lautete das Ergebnis: Das Gericht wird in einigen Tagen eine Verfügung herausgeben.
Und so bleibt der Fall der beiden Carabinieri aus Partschins, denen die Staatsanwaltschaft eine rechtswidrige Verhaftung eines albanischen Staatsbürgers vorwerfen, weiter spannend.
Wie die TAGESZEITUNG am Samstag in ihrer Print-Augabe berichtete, hat Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg gegen Maresciallo Gianmario Pinna, Kommandant der Carabinieristation Partschins, und seinen stellvertretenden Brigadier, im August eine zehnmonatige Suspendierung vom Dienst verfügt.
Diese ist mit einer Aussetzung der Gehaltszahlungen und des Rechts auf eine Dienstwohnung verbunden.
Die drastische Vorbeugemaßnahme wurde von den Betroffenen angefochten. Das Freiheitsgericht muss entscheiden, ob sie – auch in ihrer Höhe – gerechtfertigt ist. Sollte sie in einigen Tagen bestätigt werden, bleibt den beiden Carabinieri der Gang vor die Kassation.
Ihr Verteidiger heißt Mattia Gottardi, ist nebenbei Landtagsabgeordneter im Trentino und Bürgermeister von Tione, und war bei der gestrigen Verhandlung in Bozen anwesend. Er wollte sich öffentlich nicht zu den Vorwürfen gegen die beiden Ordnungshüter nicht äußern: „Der Fall ist delikat. Deshalb will ich in dieser Phase des Verfahrens nichts dazu sagen“, meinte Gottardi.
In der gestrigen Verhandlung bekräftigte er die in der Anfechtung vorgetragene Position, dass die Suspendierung überzogen und die Schuld der beiden Carabinieri keineswegs erwiesen sei. Tatsächlich fingen die Überwachungskameras vor der Landeszentrale nicht die gesamte beanstandete Szene ein.
Nach Informationen der TAGESZEITUNG ist die Beweislage in diesem Fall aber ziemlich eindeutig: Die beiden Tatverdächtigen waren im August von Richter Schönsberg mehrere Stunden lang verhört worden. Sie stritten alles ab – bis ihnen der Richter ein Video der Überwachungskamera am Platz vor der Carabinieri-Landeszentrale in der Bozner Dantestraße vorlegte.
Die beiden Uniformierten hatten dort im Juni dieses Jahres – jedenfalls dem Protokoll nach – einen albanischen Staatsbürger festgenommen, der dort auf seinen (zuvor von Pinna und seinem Stellvertreter verhafteten) Bruder wartete.
Die beiden Carabinieri erklärten, sie seien von dem Mann attackiert worden, deshalb hätten sie ihn wegen Widerstandes gegen Amtspersonen festgenommen. Das Überwachungsvideo zeigt das Gegenteil davon: Es sind die beiden Ordnungshüter, die den Mann angreifen und zu Boden drücken.
Die Festnahme wurde später vom Voruntersuchungsrichter nicht bestätigt, der Betroffene hatte Anzeige gegen die beiden Carabinieri erstattet. Gegen sie ermittelt die Staatsanwaltschaft nun wegen Rufschädigung, Vortäuschung einer Straftat, Falscherklärung und Amtsmissbrauchs.
Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung droht ihnen die Entfernung aus dem Dienst.
Einstweilen bleiben die beiden Ordnungshüter suspendiert, ein weiterer Carabinieri-Beamter steht formell unter Ermittlung.
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