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Teure Nachwehen

IDM Südtirol muss den ehemaligen Generaldirektor Hansjörg Prast noch bis April mit einem Jahresgehalt von 178.000 Euro beschäftigen – und ihm wohl eine Abfindung in ähnlicher Höhe zahlen.

von Heinrich Schwarz

Hansjörg Prast arbeitet immer noch beim öffentlichen Wirtschaftsdienstleister IDM Südtirol. Und zwar im Management, wo er direkt seinem Nachfolger als Generaldirektor, Erwin Hinteregger, unterstellt ist. Der Grund: Hansjörg Prast verfügt trotz seiner Nicht-Bestätigung als Generaldirektor über einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit allen damit verbundenen Rechten.

Zur Erinnerung: Als mit 1. Januar 2016 die öffentlichen Gesellschaften SMG, TIS, BLS und EOS zur IDM verschmolzen, wurde Hansjörg Prast von den Eigentümern – Land und Handelskammer Bozen – zum Generaldirektor ernannt. Im Hinblick auf den Ablauf des dreijährigen Direktionsauftrages wurde der Posten im Vorjahr dann neu ausgeschrieben. Als Sieger ging der renommierte Manager Erwin Hinteregger, zuletzt Geschäftsführer von Tchibo, hervor.

Weil dieser seinen Dienst erst ab 1. April 2019 antrat, wurde IDM-Präsident Hansi Pichler für die ersten drei Monate des Jahres als Interims-Direktor beauftragt – mit einer zusätzlichen Bruttovergütung in Höhe von 15.000 Euro.

Hansjörg Prast blieb gleichzeitig im Betrieb. Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher auf eine Landtagsanfrage des 5-Sterne-Abgeordneten Diego Nicolini erklärt, verfügt der Ex-Generaldirektor über einen unbefristeten Führungskräfte-Vertrag mit IDM.

„Dieser Vertrag wurde am 7. August 2007 vom damaligen Sonderbetrieb der Handelskammer Bozen, EOS – Export Organisation Südtirol, abgeschlossen“, erklärt Kompatscher. Damit hat IDM jetzt eine Führungskraft zu viel.

Allerdings, so der Landeshauptmann: „Am 28. Juni 2019 teilte IDM dem Ex-Generaldirektor aus organisatorischen Gründen den Rücktritt vom Arbeitsvertrag mit.“ Mit diesem Datum habe die Kündigungsfrist von zehn Monaten begonnen, mit deren Ablauf das Vertragsverhältnis ende. „Der Verfall des Arbeitsvertrages mit dem Ex-Generaldirektor ist demnach für den 30. April 2020 vorgesehen“, so Arno Kompatscher.

IDM-Präsident Hansi Pichler erklärt die Vertragskündigung so: „Der Vertrag als Direktor der IDM lief mit 31. Dezember 2018 aus und wurde vom Verwaltungsrat und Eigentümer nicht verlängert. Herr Prast bekleidet infolge der Ausschreibungen nicht mehr eine Spitzenposition bei IDM, weswegen in der Konsequenz nach mehreren Gesprächen der Vertrag gekündigt wurde.“

Arno Kompatscher teilt auf entsprechende Anfrage des Landtagsabgeordneten Diego Nicolini mit, dass sich Hansjörg Prast in der ersten Jahreshälfte 2019 mit der Leitung dreier Projekte von besonderer strategischer Wichtigkeit beschäftigt habe: der Teilnahme Südtirols an der Expo 2020 in Dubai, dem Pilotprojekt „local & fair“ und der (erfolgreichen) Kandidatur Italiens für die Olympischen Winterspiele 2026.

Wie Arno Kompatscher erklärt, bezieht Hansjörg Prast im Jahr 2019 ein „Wartestand-bereinigtes“ Bruttogehalt von 178.482 Euro. Als IDM-Generaldirektor hatte Prast im Vorjahr rund 218.000 Euro brutto inklusive der maximalen Ergebniszulage von 20.000 Euro erhalten.

Gegenüber der Tageszeitung sagt Hansjörg Prast, dass er weiterhin für IDM aktiv sei und einige Sonderprojekte betreue. Ob er bis zum Ende der Kündigungsfrist am 30. April bleibt, hänge von der weiteren Entwicklung ab – es sei aber unwahrscheinlich. „Ich möchte mich nämlich wieder in Richtung Privatwirtschaft orientieren und bin derzeit auf der Suche“, so Prast, der früher bei Dr. Schär als Führungskraft tätig war.

Dabei wird Prast aufgrund der Vertragskündigung durch IDM wohl eine ordentliche Abfindung mitnehmen können. Auf die Frage, ob es eine Entschädigung für ihn geben wird, sagt er nur soviel: „Ja, sicherlich. Es gibt die normalen vertraglichen Regeln, an die man sich wird halten müssen.“

Auch Hansi Pichler sagt hinsichtlich Folgekosten der Kündigung (ohne Zahlen zu nennen): „Die Auflösung des Arbeitsvertrages erfolgt unter Einhaltung der Bestimmungen des Kollektivvertrages.“

Über konkrete Zahlen kann derzeit nur spekuliert werden. Der unbefristete Arbeitsvertrag von Hansjörg Prast bezieht sich auf den nationalen Kollektivvertrag für Führungskräfte im Tertiärsektor. Laut diesem könnte Prast – berechnet auf Dienstjahre und Alter – mit einer Abfindung von 14 bis 20 Monatsgehältern rechnen. IDM als öffentliche Körperschaft wird darauf aber nicht unbedingt eingehen.

Ein Rechtsstreit um die Abfindung ist nicht ausgeschlossen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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