Die Berufung
Am Freitag findet am Oberlandesgericht die Berufungsverhandlung zum Fall des Meraner Anwaltes Thomas Ladurner statt.
Als Privatperson und Anwalt sah sich Thomas Ladurner nach seinem Freispruch am 9. September 2017 rehabilitiert. Doch die Staatsanwaltschaft am Landesgericht legte Berufung dagegen ein. Und so kommt es am Freitag zur erneuten gerichtlichen Prüfung des Falles, der nicht nur in Meran für großes Aufsehen sorgte.
Thomas Ladurner war von der Staatsanwaltschaft, in seiner Eigenschaft als Sachwalter, die Übervorteilung einer von ihm betreuten Seniorin sowie Falscherklärung vorgeworfen worden. Doch am Landesgericht wurde der damalige Präsident des SC Meran voll freigesprochen.
Am Freitag findet also die Berufungsverhandlung vor dem Bozner Oberlandesgericht statt.
Erwartet wird, dass der Richtersenat unter Vorsitz von Manfred Klammer die Beweisaufnahme zu diesem umkämpften Strafverfahren wieder aufmacht. Inklusive der erneuten Einvernahme von Olga Barisheva, der „badante“, auf deren Aussagen die Anklage gegen Ladurner weitgehend basierte.
Das Landesstrafgericht stufte sie allerdings als unglaubwürdig ein.
Ladurner-Verteidiger Fabrizio Francia wird jedenfalls alles darauf setzen, die Glaubwürdigkeit der Ukrainerin insgesamt zu unterminieren. Etwa mit der Einbringung von Akten zu einem Strafverfahren um eine Hausbetreuerinnen-Genossenschaft, in dessen Verlauf Barisheva Aussagen gemacht hatte, sich nachträglich als falsch herausstellten. (tom)
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