Hausmeister in Not
Absurder Fall: Der Hausmeister des Schwimmbades in Innichen hat den Rasen gegossen und muss deshalb mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
von Silke Hinterwaldner
Der Vorfall liegt bereits einige Zeit zurück. Aber er zeitigt für den Hausmeister des Hallenbades Acquafun in Innichen durchaus schwerwiegende Folgen.
Dabei ist an diesem Tag eigentlich nichts Außergewöhnliches passiert. Wie immer hat der Hausmeister das Grün vor dem Schwimmbad gegossen. Dafür hat er das Wasser aus dem Hydranten verwendet, einfach deshalb, weil dies der am besten zugängliche Anschluss ist. Dieses Wasser gehört der Gemeinde, aber auch das Hallenbad ist eine Inhouse-Gesellschaft der Gemeinde – also hat der Mann vereinfacht ausgedrückt mit dem Wasser der Gemeinde die Wiese der Gemeinde gegossen. Das sollte nichts Ungewöhnliches sein.
Aber dieses Mal schritt die Ortspolizei ein. Der Vorwurf, dem man machte, klingt hart: Diebstahl von öffentlichem Gut. Denn zwischen der Gemeinde und der IB GmbH, die das Schwimmbad führt, gibt es kein verankertes Abkommen, das diese Dinge regelt. Das heißt, wieder vereinfacht ausgedrückt: Der Mann hat das Wasser der Gemeinde gestohlen.
Der Hausmeister befindet sich jetzt in einer wirklich unguten Situation. Die Strafanzeige wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, er muss nun mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Thema beschäftigt auch den Gemeinderat von Innichen. Die SVP hat eine Anfrage eingereicht, in der sie schreibt: „Die Anklage gegen einen Angestellten des Acquafun ist für die SVP unerklärlich, und wir möchten den genauen Hergang kennen. Es ist unverständlich, dass ein Angestellter einer Inhouse-Gesellschaft der Gemeinde und somit indirekt Gemeindeangestellter für eine Handlung im Interesse der Inhouse-Gesellschaft in eine derartige Situation gebracht wird.“
Die Antwort von Bürgermeisterin Rosmarie Burgmann liegt auch bereits vor. Darin erklärt sie: „Der IB GmbH und deren Hausmeister wird Diebstahl unter erschwerenden Umständen laut Art. 624 und 625 StGB vorgeworfen. Sie hätten, so die Anklage, ohne Genehmigung der Gemeinde und folglich widerrechtlich Wasser aus einem Feuerlöschhydranten zur Bewässerung der Grünflächen des Erlebnisbades abgeleitet.“ Die erschwerenden Umstände bestünden darin, dass „die Tat an einer notwendigerweise und gewohnheitsmäßig der Öffentlichkeit zugänglichen Sache begangen“ wurde.
„Der Mann hat doch nur seine Arbeit gemacht“, sagt SVP-Koordinierungsobmann Peter Fuchs. Außerdem hat die Gemeinde bereits eine Geldstrafe in dieser Angelegenheit beglichen. Der Vorfall sorgt aber nicht nur bei Peter Fuchs für Verwunderung. Auch Hans Schmieder, Gemeindereferent der Bürgerliste, kann nicht nachvollziehen, warum dieser Fall beim Staatsanwalt landet. Er hat deshalb der Staatsanwaltschaft einen Brief geschrieben, in dem er die genaueren Umstände erläutert. Und er sagt: „Der öffentlichen Hand ist in diesem Fall kein Schaden entstanden. Deshalb ist es sonderbar, dass dieser Fall auf so hoher Ebene verhandelt werden soll. Wir haben andere Fälle, bei denen Wasseruhren manipuliert wurden und Wasser missbräuchlich verwendet wurde, was ebenfalls durch die Ortspolizei festgestellt wurde. Das verursacht der öffentlichen Hand Schaden. Aber da ist nicht viel passiert.“
Kommentare (6)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.