Du befindest dich hier: Home » Südtirol » Der Almhütten-Stopp

Der Almhütten-Stopp

Urbanistik-Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer nimmt von ihren Plänen Abstand, die Vermietung von Almhütten und Camping am Bauernhof mittels Durchführungsbestimmung zum neuen Raumordnungsgesetz zu erlauben.

Von Thomas Vikoler

Die vergangenen Monate haben in dieser Frage offenbar alles verändert. In Südtirol hat der Begriff „Overtourism“ im Sommer Einzug gehalten, in den Medien wird beinahe täglich über die negativen Auswirkungen des Massentourismus debattiert. Die Schmerzgrenze scheint erreicht.

Die laufende Diskussion hat Urbanistik-Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer dazu bewogen, von einem „Herzensanliegen“ des Bauernbundes (SBB) Abstand zu nehmen (jedenfalls vorerst), für das sie sich selbst vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes für Raum und Landschaft eingesetzt hatte: Die Möglichkeit der Vermietung von Almhütten für touristische Zwecke und Camping am Bauernhof.

„Der Zeitpunkt darüber zu reden, ist angesichts der aktuellen Situation im Südtiroler Tourismus nicht günstig. Deshalb wird es im Moment keine Durchführungsbestimmung dazu geben“, sagt Hochgruber Kuenzer zur TAGESZEITUNG.

In Wirklichkeit war der Druck des SBB zu diesem Thema erheblich, in der Abteilung Urbanistik wurde ernsthaft über eine Durchführungsbestimmung diskutiert, die Vermietung von Almhütten und Camping am Bauernhof zu erlauben. Doch die aktuelle Tourismusdebatte in Südtirol hat das Vorhaben gebremst. Landeshauptmann Arno Kompatscher sprach sich klar gegen eine entsprechende Verordnung zum neuen Gesetz aus, mit der auf einem Schlag zusätzliche Übernachtungskapazitäten geschaffen worden wären.

Seit 2008 ist in Südtirol das (offizielle) Vermieten von Almhütten untersagt, inoffiziell wird es aber weiterhin betrieben. Nach dem Vorschlag des Bauernbundes hätten Almhütten auf hundert Südtiroler Almen von Höfen mit Urlaub auf dem Bauernhof vermietet werden können. Nach festgeschriebenen Regeln wie einem Verbot für die Almhütten-Gäste, ihren Urlaubsort mit dem eigenen Auto anzufahren.

Doch daraus wird – jedenfalls vorerst – nichts.

Der Öffentlichkeit nicht vermittelbar ist auch Camping am Bauernhof. Der SBB hatte vorgeschlagen, dass es Betreibern von Urlaub am Bauernhof erlaubt werden soll, an der Hofstelle einen Stellplatz für einen Camper oder Wohnwagen zu vermieten. Eine zusätzliche Einnahmequelle ohne logistischen Aufwand, aus der nun ebenfalls nichts wird.

Dabei stehen die beiden Forderungen des Bauernbundes im Regierungsprogramm der Koaliton SVP/Lega Salvini Premier. Sie müssen erst einmal aufgeschoben werden.

Das muss auch das im Sommer 2018 vom Landtag verabschiedete Gesetz für Raum und Landschaft. Eigentlich sollte es mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten, doch es steht bereits seit einiger Zeit fest, dass der Landtag im Herbst eine Verschiebung des Termins beschließen wird. Auf wann, das ist derzeit laut Hochgruber-Kuenzer offen. Die Rede war zunächst von einem Inkrafttreten am 1. Juli 2020, also nach den Gemeinderatswahlen. Möglich ist aber auch, dass das Gesetz, das eine Bau-Torschlusspanik ausgelöst hat (nicht nur im Tourismus), erst Anfang 2021 in Kraft tritt.

Die Landesrätin ist dazu in intensivem Gespräch mit dem Gemeindenverband, der Steuerungsgruppe und den drei Pilotgemeinden. Vorgestern fand ein Treffen statt. In rund zwei Wochen wird Hochgruber-Kuenzer entscheiden, welchen Termin sie dem Landtag vorschlägt.

Bereits am heutigen Donnerstag wird dort im Rahmen der Debatte zum Omnibus-Gesetz der Gesetzesvorschlag für ein Hotelbau-Moratorium diskutiert. Nach einem Beschluss der Landesregierung können vorerst keine neuen Anträge für Tourismuszonen mehr eingebracht werden.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (69)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.

2025 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen