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Die Tricks der Impfgegner

Foto: Charlie Oberleiter

Wie Südtirols Impfgegner versuchen, Zeit zu gewinnen, um so lange wie möglich Kindergarten- und Kita-Ausschlüsse ihrer nicht-geimpften Kinder zu vermeiden.

von Heinrich Schwarz

Durch die Demonstration für die Impffreiheit am vergangenen Freitag am Silvius-Magnago-Platz, an der sich weit über 1.000 Menschen – darunter viele Familien mit Kindern – beteiligten, bekamen Südtirols Impfkritiker neuen Aufwind. Heute Nachmittag werden sich vor dem Landtag und im Landtag wieder Impfgegner einfinden (siehe eigenen Artikel unten).

Der Motor der Bewegung gegen die strenge Impfpflicht ist die „Koordinierungsgruppe Eltern für die Impffreiheit“ um den Ex-Landtagsabgeordneten Andreas Pöder. Es gibt Gruppen auf Facebook und in anderen sozialen Netzwerken mit tausenden Mitgliedern, in denen Pöder und Co. Werbung für die verschiedenen Aktionen machen sowie Tipps und Anweisungen zum Umgang mit der staatlichen Impfpflicht geben.

Schaut man sich die Beteiligung an der Demo vom Freitag an und liest man sich die Beiträge in den Gruppen der Impfkritiker durch, so wird klar, dass es in den nächsten Monaten noch hunderte Ausschlüsse aus Kindergärten und Kleinkindbetreuungs-Einrichtungen geben könnte. Nämlich dann, wenn Impftermine nicht wahrgenommen werden.

Allein die Entwicklung der bisherigen Ausschlüsse aus den Kindergärten mutet eigenartig an. So wurden im deutschsprachigen Kindergartenbereich nach Ende der letzten Abgabefrist der Impfdokumentation am 9. August über 500 Kinder mit mangelhafter Impfsituation gezählt. Nach genauerer Überprüfung wurden schließlich 336 Briefe verschickt, die den Verfall der Einschreibung der Kindergartenkinder erklärten. Am ersten Kindergartentag am letzten Donnerstag mussten dann aber „nur“ 100 Kinder daheim bleiben. Für die anderen über 200 wurde noch schnell eine Impfvormerkung vorgelegt, was den Ausschluss derweil verhindert.

Der erste Gedanke: Das sind vielfach Eltern, die ihre Kinder am Ende gar nicht impfen lassen, sondern nur Zeit gewinnen wollen. Dass es im Kindergarten eine große Dunkelziffer an Kindern gibt, die laut Impfdekret am Ende ausgeschlossen werden müssen, lässt auch der Vergleich mit der Schule erahnen. In der Schule sind bekanntlich nur Geldstrafen und keine Ausschlüsse vorgesehen. In der deutschsprachigen Schule wurde für über 13 Prozent der Kinder keine geeignete Impfdokumentation abgegeben. Im Vergleich dazu machen die 100 Kindergartenkinder ohne geeignete Impfdokumentation nicht einmal ein Prozent aller Kindergartenkinder aus.

Falls auch im Kindergarten effektiv 13 Prozent der Kinder nicht geimpft werden, müssten über 1.600 Kinder ausgeschlossen werden. Aufgrund der Ausschluss-Drohung wird die Quote aber wohl geringer sein als in der Schule.

Für Impfgegner mit Kindergarten- oder Kita-Kindern, die verhindern wollen, dass ihre Kinder ausgeschlossen werden, heißt es derweil also: Zeit gewinnen.

Die Koordinierungsgruppe veröffentlichte bereits vor dem 9. August ein dreiseitiges Dokument mit dem Titel: „Schritte, um Ausschlüsse zu verhindern“.

Eltern von Schulkindern wird darin geraten, die Aufforderungen zur Abgabe der Impfdokumentation zu ignorieren, weil der Schulbesuch immer garantiert sei.

Im Falle von Kindergarten- oder Kleinkindbetreuungs-Kindern sollte schon vor Fristablauf entweder eine Impfbefreiung oder eine Impfvormerkung abgegeben werden. Erhält man nach der Vormerkung dann den Impftermin, solle man diesen kurz vorher absagen, um einen neuen Termin zu erhalten oder zu beantragen.

Wer entgegen der Impfkritiker-Tipps die Frist verstreichen ließ und den Brief zum Verfall der Einschreibung erhielt, sollte die Impfvormerkung nachreichen und das Kind erneut einschreiben.

Viele Impfgegner erhielten bereits für September oder Oktober einen Impftermin. Ihnen wird in den Gruppen geraten, den Termin mindestens zwei Tage zuvor abzusagen oder zu verschieben.

In den letzten Tagen kamen neue Tipps hinzu. So solle man Einschreibebriefe, die Impfaufforderungen oder Impfstrafen enthalten, erst am 28. Tag nach Erhalt der Mitteilung – sofern es sich um keine Gerichtsakte handelt – bei der Post abholen, um Zeit zu gewinnen. Nicht abholen nütze nichts, weil der Brief ab dem 30. Tag als zugestellt gelte.

Weiters solle man auf den Brief mit dem Impftermin, falls es kein Einschreibebrief ist, nicht reagieren und so tun, als hätte man ihn nie erhalten.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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